Sie befinden sich: Home » Rechtsgebiete » Einleitung zum Bauzivilprozess » Prozessverfahren » Beweislast » Beweisnot » Werklohnherabsetzung bei Überschreitung des ungefähren Kostenansatzes
Ungefährer Kostenansatz vs. Aufwandvergütung
Ausgangslage
- Streit, ob ein ungefährer Kostenansatz vereinbart oder, ob mangels Preisabrede eine Aufwandvergütung nach OR 374 geschuldet ist
Beweislast für die Verabredung eines ungefähren Kostenansatzes
Überschreitung des ungefähren Kostenansatzes
Ausgangslage
- Streit über die Höhe des Kostenansatzes und das Mass der Überschreitung
- Diese Themen sind die rechtsbegründenden Tatsachen für den Bauherren-Rücktritt nach OR 375
Beweislast
Höhere Toleranzgrenze als 10 %
Ausgangslage
- Streit über das Vorliegen von Umständen, welche den Unternehmer über die Toleranzgrenze von 10 % hinaus zur Kostenüberwälzung auf den Bauherrn berechtigen sollen (Preisgefahr des Bauherrn?)
Beweislast für die erhöhenden Umstände
Bauherrenseitige Kostenüberschreitungs-Verursachung
Ausgangslage
- Streit, ob die Mehrkosten eine Folge von Bauherren-Bestellungsänderungen bzw. –Verzögerungen sind und daher keine Kostenansatzüberschreitungs-Mehrkosten darstellen und von der Mehrkostenberechnung auszuklammern sind oder, ob es sich um – mangels Preisabrede – nach Aufwand zu vergütende Mehrkosten handelt
Beweislast dafür, dass keine Preisabrede für die Bestellungsänderungs- oder Verzögerungs-Mehrkosten besteht und, dass daher die Mehrkosten nach Aufwand im Sinne von OR 374zu vergüten sind
Beweislast für Minderleistungen von Bestellungsänderungen im Vergleich zum ursprünglich geplanten bzw. verabredeten Werk, welche bei der Kostenüberschreitungsberechnung entlastend mit zu berücksichtigen sind
Literatur
- BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 313 f.
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