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Bauprozess

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Werklohnherabsetzung bei Überschreitung des ungefähren Kostenansatzes

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ungefährer Kostenansatz vs. Aufwandvergütung

Ausgangslage

  • Streit, ob ein ungefährer Kostenansatz vereinbart oder, ob mangels Preisabrede eine Aufwandvergütung nach OR 374 geschuldet ist

Beweislast für die Verabredung eines ungefähren Kostenansatzes

  • Bauherr

Überschreitung des ungefähren Kostenansatzes

Ausgangslage

Beweislast

  • Bauherr

Höhere Toleranzgrenze als 10 %

Ausgangslage

  • Streit über das Vorliegen von Umständen, welche den Unternehmer über die Toleranzgrenze von 10 % hinaus zur Kostenüberwälzung auf den Bauherrn berechtigen sollen (Preisgefahr des Bauherrn?)

Beweislast für die erhöhenden Umstände

  • Unternehmer

Bauherrenseitige Kostenüberschreitungs-Verursachung

Ausgangslage

  • Streit, ob die Mehrkosten eine Folge von Bauherren-Bestellungsänderungen bzw. –Verzögerungen sind und daher keine Kostenansatzüberschreitungs-Mehrkosten darstellen und von der Mehrkostenberechnung auszuklammern sind oder, ob es sich um – mangels Preisabrede – nach Aufwand zu vergütende Mehrkosten handelt

Beweislast dafür, dass keine Preisabrede für die Bestellungsänderungs- oder Verzögerungs-Mehrkosten besteht und, dass daher die Mehrkosten nach Aufwand im Sinne von OR 374zu vergüten sind

  • Unternehmer

Beweislast für Minderleistungen von Bestellungsänderungen im Vergleich zum ursprünglich geplanten bzw. verabredeten Werk, welche bei der Kostenüberschreitungsberechnung entlastend mit zu berücksichtigen sind

  • Bauherr

Literatur

  • BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 313 f.

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