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Werkvertrag

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Kostenüberschreitung (OR 375)

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Rücktritt des Bestellers wegen unverhältnismässigen Überschreitens des Kostenansatzes untersteht folgenden Regeln:

Definition

  • Definition Anlass
    • Kostenüberschreitung   =         übermässige Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag
  • Definition Massnahme
    • Recht des Bestellers auf (vorzeitigen) Vertragsrücktritt nach OR 375

Grundlage

Voraussetzungen

  • Ungefährer Kostenansatz
    • Kostenvoranschlag (unverbindlicher Richtpreis im Sinne einer Preisschätzung)
      • =           Prognose über den voraussichtlichen Preis
    • Anzeigepflicht des Unternehmers
      • Anzeigepflicht sobald die Kostenüberschreitung absehbar ist
  • Vom Unternehmer verschuldete Kostenüberschreitung
    • Kein Mitverschulden des Bestellers
  • Übermässige Mehrkosten
    • Überschreitungstoleranz: 10%
      • Als übermässige Kostenüberschreitung gilt, wenn der Kostenvoranschlag um mehr als 10 % überschritten wird
  • Rücktrittserklärung

Rechtsnatur der Erklärung

  • Gestaltungserklärung

Funktion

  • Bestellerrücktritts-Möglichkeit
  • Irrtums-Rücktritt (Rechtsprechungsverweis mit Bezug auf das Kostenüberschreitungsmass auf die Grundlagenirrtums-Norm OR 24 Abs. 1 Ziffer 4)

Zweckmässigkeit des Rücktritts?

  • Ob eine Nutzung des Rücktrittsrechts vorteilhaft ist, muss im individuell konkreten Einzelfall geprüft werden!

Ausübung des Rücktrittsrechts

  • Rücktrittserklärung

Rücktrittserklärung / Anforderungen

  • empfangsbedürftige (einseitige) Erklärung
  • Unwiderruflichkeit
  • Bedingungsfeindlichkeit

Rechtsfolgen

Rechtsfolgen gemäss OR 375

  • Zwei Arten von Rechtsfolgen denkbar
    • Rechtsfolgen vor Werk-Beendigung
      • Werklohnherabsetzung oder Kündigung
    • Rechtsfolgen nach Werk-Beendigung
      • Werklohnherabsetzung
    • Vertragsauflösung
    • Rückabwicklung
      • Bewegliche Sachen
        • Rückabwicklung (Zug um Zug, OR 82)
          • Rückerstattung bereits erfolgter Werklohnzahlungen samt Zinsen
          • Allfällige Werkrückgabe mit dem ev. daraus gezogenen Nutzen
            • Rückgabe des vom Besteller gelieferten Stoffes, soweit möglich
          • Unbewegliche Sachen
            • Problematische Rückabwicklung, weil die Baute infolge des Akzessionsprinzips ins Eigentum des Bestellers übergeht und eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht möglich ist
            • Lösungsansatz
              • Unvollendetes Werk
                • Besteller kann dem Unternehmer „gegen billigen Ersatz„ die Arbeiten entziehen
              • Vollendetes Werk
                • Besteller kann Preisminderung verlangen
              • OR 375 Abs. 2

Rechtsfolgen gemäss Art. 56 SIA-Norm 118

  • Rücktrittsrecht
    • Bei einer unverhältnismässigen Überschreitung des Richtpreises gewährt Art. 56 SIA-Norm 118 dem Bauherrn die in OR 375 Abs. 2 erwähnten Rechte
  • Anzeigepflicht des Unternehmers
    • Der Unternehmer ist gemäss Art. 56 Abs. 3 SIA-Norm unabhängig vom Ausmass der Kostenüberschreitung zur Anzeige an den Besteller verpflichtet

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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