Der Rücktritt des Bestellers wegen unverhältnismässigen Überschreitens des Kostenansatzes untersteht folgenden Regeln:
Definition
- Definition Anlass
- Kostenüberschreitung = übermässige Mehrkosten gegenüber dem Kostenvoranschlag
- Definition Massnahme
- Recht des Bestellers auf (vorzeitigen) Vertragsrücktritt nach OR 375
Grundlage
Voraussetzungen
- Ungefährer Kostenansatz
- Kostenvoranschlag (unverbindlicher Richtpreis im Sinne einer Preisschätzung)
- = Prognose über den voraussichtlichen Preis
- Anzeigepflicht des Unternehmers
- Anzeigepflicht sobald die Kostenüberschreitung absehbar ist
- Kostenvoranschlag (unverbindlicher Richtpreis im Sinne einer Preisschätzung)
- Vom Unternehmer verschuldete Kostenüberschreitung
- Kein Mitverschulden des Bestellers
- Übermässige Mehrkosten
- Überschreitungstoleranz: 10%
- Als übermässige Kostenüberschreitung gilt, wenn der Kostenvoranschlag um mehr als 10 % überschritten wird
- Überschreitungstoleranz: 10%
- Rücktrittserklärung
Rechtsnatur der Erklärung
- Gestaltungserklärung
Funktion
- Bestellerrücktritts-Möglichkeit
- Irrtums-Rücktritt (Rechtsprechungsverweis mit Bezug auf das Kostenüberschreitungsmass auf die Grundlagenirrtums-Norm OR 24 Abs. 1 Ziffer 4)
Zweckmässigkeit des Rücktritts?
- Ob eine Nutzung des Rücktrittsrechts vorteilhaft ist, muss im individuell konkreten Einzelfall geprüft werden!
Ausübung des Rücktrittsrechts
- Rücktrittserklärung
Rücktrittserklärung / Anforderungen
- empfangsbedürftige (einseitige) Erklärung
- Unwiderruflichkeit
- Bedingungsfeindlichkeit
Rechtsfolgen
Rechtsfolgen gemäss OR 375
- Zwei Arten von Rechtsfolgen denkbar
- Rechtsfolgen vor Werk-Beendigung
- Werklohnherabsetzung oder Kündigung
- Rechtsfolgen nach Werk-Beendigung
- Werklohnherabsetzung
- Vertragsauflösung
- Rückabwicklung
- Bewegliche Sachen
- Rückabwicklung (Zug um Zug, OR 82)
- Rückerstattung bereits erfolgter Werklohnzahlungen samt Zinsen
- Allfällige Werkrückgabe mit dem ev. daraus gezogenen Nutzen
- Rückgabe des vom Besteller gelieferten Stoffes, soweit möglich
- Unbewegliche Sachen
- Problematische Rückabwicklung, weil die Baute infolge des Akzessionsprinzips ins Eigentum des Bestellers übergeht und eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht möglich ist
- Lösungsansatz
- Unvollendetes Werk
- Besteller kann dem Unternehmer „gegen billigen Ersatz„ die Arbeiten entziehen
- Vollendetes Werk
- Besteller kann Preisminderung verlangen
- OR 375 Abs. 2
- Unvollendetes Werk
- Rückabwicklung (Zug um Zug, OR 82)
- Bewegliche Sachen
- Rechtsfolgen vor Werk-Beendigung
- Weitere Detailinformationen
Rechtsfolgen gemäss Art. 56 SIA-Norm 118
- Rücktrittsrecht
- Bei einer unverhältnismässigen Überschreitung des Richtpreises gewährt Art. 56 SIA-Norm 118 dem Bauherrn die in OR 375 Abs. 2 erwähnten Rechte
- Anzeigepflicht des Unternehmers
- Der Unternehmer ist gemäss Art. 56 Abs. 3 SIA-Norm unabhängig vom Ausmass der Kostenüberschreitung zur Anzeige an den Besteller verpflichtet
Art. 375 OR
C. Beendigung
I. Rücktritt wegen Überschreitung des Kostenansatzes
1 Wird ein mit dem Unternehmer verabredeter ungefährer Ansatz ohne Zutun des Bestellers unverhältnismässig überschritten, so hat dieser sowohl während als nach der Ausführung des Werkes das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2 Bei Bauten, die auf Grund und Boden des Bestellers errichtet werden, kann dieser eine angemessene Herabsetzung des Lohnes verlangen oder, wenn die Baute noch nicht vollendet ist, gegen billigen Ersatz der bereits ausgeführten Arbeiten dem Unternehmer die Fortführung entziehen und vom Vertrage zurücktreten.