Zur Bauherrenberatung durch Rechtsanwälte zählt auch die sog. „Rechtsgeschäftsplanung“, nämlich:
- Wirtschaftliche Ziele
- Eignerstrategie für Bauvorhaben
- Betriebliche Vorgaben
- Technische Vorgaben
- Rechtliche Vorgaben
- Vertragliche Ziele
- Compliance
Bei der Rechtsgeschäftsplanung für ein Bauvorhoben stellen sich folgende spezifische Schwerpunkte:
Unternehmereinsatzform
- Evaluation der Unternehmereinsatzform
- Traditionelle Bauweise (Architekt + pro Gewerk ein Einzelunternehmer)
- General- oder Totalunternehmer
- Entscheid des Bauherrn
- Der Investor und Bauherr bestimmt, welche Unternehmereinsatzform angewandt werden soll
Vor- und Nachteile
- Beurteilung der Vor- und Nachteile der einzelnen Unternehmereinsatzformen
- Allozierung der Stufe für die Koordination mit dem Bauherrn
- Beschränkte Betriebshaftpflichtdeckung bei GU oder TU für Baumängel hinsichtlich Architekten- und Ingenieur-Leistungen
- Der zusätzliche Abschluss eines Architektenvertrages
Vorsorge vor Bauhandwerkerpfandrechten
- Ausschluss der weiteren Sub-Vergabe durch Subunternehmer
- Je länger die Subunternehmerkette, desto grösser das Risiko, dass ein Unternehmer seinen Subunternehmer nicht bezahlt und der nicht bezahlte Subunternehmer das Bauhandwerkerpfandrecht
- Abtretungsverbot
- Ablösungsrecht
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