Unter Vertragsverhandlungen werden folgende „Verhandlungsregeln“ empfohlen:
Verhandlungsregeln
- Überblick wahren
- Alles offenhalten bis zur Gesamteinigung (keine teil-bindenden Zusagen)
- laufende Rechnung der Zugeständnisse (stetes Nachgeben-Müssen reflektiert auf Charakter der Gegenpartei und die Zeit nach Vertragsschluss)
- Unterbewusstsein (eigene Befindlichkeit aus dem Verhandlungsverhalten der anderen Partei)
- Ergebnisorientierung bei widersprechenden Vertragszielen (Differenzen ausräumen)
- Lösungsvorschläge anregen (nicht überreden, sonst wird sich die andere Partei einfach später reuig)
- Strukturieren der Konditionen (Verständlichkeit, Vertrauensbildung, Basis für Verhandlungsfortschritt)
- Kommunizieren mit ganzer Klaviatur (Reden, Schweigen, Befindlichkeit offenbaren, nonverbale Reaktionen)
- Dokumentieren
- Risikoverteilung beachten
Bei grösseren Bauvorhaben ist die Vertragsgestaltung Teamsache:
- Sachverständige Vertragspartei
- Technisch-sachverständige Berater
- Rechtsanwälte.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.