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Bauwerkvertrag

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Wesensmerkmale

Rechtsgebiet:
Bauwerkvertrag
Stichworte:
Bauwerkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bauwerkvertrag (auch: Bauvertrag) ist die wesentlichste Erscheinungsform des gesetzlichen Werkvertrages. Es handelt sich um einen sog. „Austauschvertrag“, der sich vorwiegend durch die ausgetauschten Leistungen bestimmt:

Bauwerk

  • Bauwerk   =   Verpflichtung des Unternehmers, ein Bauwerk teilweise oder ganz herzustellen, welches im Bauwerkvertrag bestimmt oder genügend bestimmbar zu bezeichnen ist (Leistungsbeschrieb)

Vergütung

  • Vergütung   =   Gegenleistung des Bauherrn an den (Teil-)Unternehmer, wobei die Vergütung als solche objektiv wesentlich ist, nicht aber deren Höhe

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