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Einfache Gesellschaft

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INNENVERHÄLTNIS

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzlich stehen jedem Gesellschafter – unabhängig vom Kapitaleinsatz – die gleichen Rechte zu (vgl. OR 533).

Das Innenverhältnis unter den Kollektivgesellschaftern, d.h. die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wird in folgender Reihenfolge bestimmt:

  1. nach Gesellschaftsvertrag
  2. nach dem Recht der Kollektivgesellschaft (OR 557 bis OR 561)
  3. nach dem Recht der einfachen Gesellschaft (OR 530 bis 542)

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