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Erbrecht

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Überlebender Ehegatte / Eingetragener Partner als gesetzlicher Erbe

Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Partner ist ebenfalls gesetzlicher Erbe und hat gemäss ZGB 462 folgenden gesetzlichen Erbanspruch:

  • gegenüber Nachkommen (1. Parentel): ½
  • gegenüber Erben des elterlichen Stamms (2. Parentel): ¾
  • Im Übrigen: ganze Erbschaft

Ehegatte und 1. Parentel: Beispiel

Erblasser mit Ehegattin und 2 Töchtern, davon 1 vorverstorben mit 2 Kindern.

Erben: Erbanteile:
Ehegattin 1/2
Tochter 1/4
Enkel 1 1/8
Enkel 2 1/8

Ehegatte und 2. Parentel: Beispiel

Erblasser mit Ehegattin, keine Kinder, 2 Brüder, Vater vorverstorben.

Erben: Erbanteile:
Ehegattin 3/4
Mutter 1/8
Bruder 1 1/16
Bruder 2 1/16

Ehegatte und 3. Parentel: Beispiel

Erblasser mit Ehegattin, keine Kinder, Eltern sowie Grossvater und Grossmutter mütterlicherseits vorverstorben, Onkel mütterlicherseits vorhanden.

Erben: Erbanteile:
Ehegattin 1/1

Ausnahme

Der Erblasser kann den überlebenden Ehegatten (zulasten der gemeinsamen Nachkommen) als Nutzniesser über die ganze Erbschaft einsetzen (ZGB 473). Sofern der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsviertel (ZGB 462 Z. 1 i.V.m. 471 Z. 3) nicht geltend macht, tritt die Nutzniessung an die Stelle des gesetzlichen Erbteils und dem überlebenden Ehegatten kommt keine Erbenstellung zu.

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