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Erbrecht

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Enterbung

Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Unter dem Oberbegriff «Enterbung» sind zwei verschiedene Tatbestände zusammengefasst:

Die Enterbung tritt nicht von Gesetzes wegen ein und ist von den Behörden und Gerichten auch nicht von Amtes wegen zu berücksichtigen.

Es ist sowohl eine vollständige Enterbung möglich, als auch eine Teilenterbung. Die Präventiventerbung ist stets nur eine Teilenterbung.

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