Die Art der Teilung wird bestimmt durch:
- Auskunftspflicht Miterben (ZGB 607 Abs. 3; ZGB 610 Abs. 2)
- Auskunftspflicht Dritter
- Anordnung des Erblassers (ZGB 608)
- Mitwirkung der Behörde (ZGB 609)
- Zuweisung von Wohnung und Hausrat (ZGB 612a)
- Gleichberechtigung der Erben (ZGB 610)
- Bildung von Losen (ZGB 611)
- Unteilbare Sachen (ZGB 612)
- Zusammengehörende Sachen und Familienschriften (ZGB 613)
- Landwirtschaftliches Inventar (ZGB 613a)
- Forderungen des Erblassers an Erben (ZGB 614)
- Verpfändete Erbschaftssachen (ZGB 615)
- Grundstücke
- Immobilienzuweisung (ZGB 617)
- Schätzungsverfahren (ZGB 618)
- Latente Steuern
- Landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke (ZGB 619)
- Hofübernahme
- Wertbestimmung (BGBB)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Erbeinsetzung: Testament / Erbve...Einleitung zur Erbeinsetzung / eingesetzte...Autoren:ErbfolgeEinleitung zur ErbfolgeAutoren:Erbvorbezug / Vorempfang ErbeEinleitung zu Erbvorbezug / Vorempfang ErbeAutoren:ErbteilungsklageEinleitung zur ErbteilungsklageAutoren:Vermächtnis / LegatEinleitung zum Vermächtnis / LegatAutoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht