Die Forfaitierung gilt als „Finanzinnovation“, ein Exportfinanzierungsinstrument, welches in besonderem Ausmass als ein Vertrauensgeschäft gilt.
Aufgrund der teils unterschiedlichen internationalen Rechtsnormen (mehr bei den Buchforderungen, weniger bei den Wechseln) und angesichts der dadurch entstehenden Rechtsunsicherheiten ist der Forfaitierung der absolute Durchbruch nicht gelungen. – Soweit möglich, wenden viele Exporteure das sicherere Dokumentenakkreditiv an.