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Fokus Gerichte

Rechtsgebiet:
Gerichte
Stichworte:
Gerichte
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

In der Schweiz ist der Justizzugang föderalistisch geordnet. Die Rechtspflege in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten und die Organisation der staatlichen Zivilgerichte und Strafgerichte ist grundsätzlich kantonal geregelt. Das jeweilige kantonale Recht bestimmt, welches kantonale Zivil- und Strafgericht die von der Verfahrensgesetzgebung des Bundes vorgesehenen Funktionen der ersten und zweiten Instanz wahrnimmt. In der Regel bestehen regionale Gerichte als erste Instanz (Bezirksgerichte, Regionalgerichte) und als zweite Instanz gesamtkantonale Gerichte (Obergerichte, Kantonsgerichte). Die Kantone Zürich, St. Gallen, Bern und Aargau haben je ein Handelsgericht als Fachgericht bezeichnet, welches als einzige kantonale Instanz für handelsrechtliche Streitigkeiten zuständig ist (vgl. ZPO 6 Abs. 1). Auf Bundesebene bestehen ein erstinstanzliches Patentgericht, ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesstrafgericht sowie das Schweizerische Bundesgericht als letztes Berufungsgericht in allen Rechtsgebieten. Wollen die Parteien kein staatliches Gericht berufen, können sie vereinbaren, dass eine künftige oder eine bereits ausgebrochene Streitigkeit durch ein privates Gericht beurteilt wird (Schiedsgericht, Einzelschiedsrichter).

Die (staatlichen) Gerichte sind in der Schweiz Teil der sog. Rechtspflege. Es wird unterschieden in Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte. Bei der Zuständigkeit der jeweiligen Gerichte wird differenziert in sachliche, örtliche und funktionale Zuständigkeit. Letzteres betrifft insbesondere den Instanzenzug (1. Instanz: regionales Gericht (Bezirksgericht, Regionalgerichte); 2. Instanz: kantonales Gericht (gesamtkantonale Obergerichte bzw. Kantonsgerichte); weitere Instanzen: Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht bzw. letztinstanzlich in allen Rechtsgebieten: Bundesgericht).

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