Der Erwerb, Übergang und Untergang dinglicher Rechte an Immobilien ist regelmässig mit Grundbuchvorgängen verbunden.
Wie hievor dargestellt, basiert die Idee der Begründung und Übertragung dinglicher Rechte an Grundstücken durch die Einschreibung in ein staatliches Register, das „Grundbuch“, zu bewerkstelligen. Dieses „Grundbuchsystem“ folgt, damit es klar, verständlich und verlässlich ist, verschiedenen Prinzipien wie
- Eintragungsprinzip
- Altersprioritätsprinzip
- Publizitätsprinzip
- Kausalitätsprinzip
- Spezialitätsprinzip
- Typengebundenheit + Typenfixierung
- Akzessionsprinzip
Nur ein korrekt, vollständig und sorgfältig geführtes Grundbuch schafft das Vertrauen für den Rechtsverkehr durch die in- und ausländischen Investoren bei Direktinvestitionen.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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