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Grundsteuern Schweiz

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Nicht besteuerte Bagatellgewinne

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aus Effizienz-Gründen einer rationellen Steuererhebung werden in den meisten Kantonen Mini-Gewinne nicht besteuert.

Die Regelungen sind je nach kantonalen Ordnungen unterschiedlich:

  • Die Mehrheit der Kantone befreit Gewinne, die einen bestimmten Betrag nicht erreichen, von der Steuer
  • Die steuerfreien Minima belaufen sich in nachgenannten Kantonen auf:
    • CHF 500
      • BS
    • CHF 2’200
      • SG
    • CHF 3’000
      • AR
    • CHF 4’000
      • AI
      • JU
    • CHF 4’400
      • GR (Befreiung, wenn Gesamtgewinne im selben Steuerjahr unter CHF 4’400)
    • CHF 5’000
      • GL
      • OW
      • SH
      • ZG
      • ZH
    • VD (Befreiung, wenn die im selben Steuerjahr erzielten Gewinne insgesamt unter CHF 5’000 liegen und sofern die Liegenschaft zum Privatvermögen gehört)
    • CHF 5‘200
      • BE
    • CHF 6’000
      • FR (Befreiung, wenn die im selben Kalenderjahr erzielten Gewinne insgesamt unter CHF 6’000 liegen, wobei für die Berechnung dieses Betrages der Gesamtgewinn massgebend ist, ohne Rücksicht auf Zahl der Gewinnbeteiligten und Form)
    • CHF 12’000
      • SO
    • CHF 13’000
      • LU
  • Diejenigen Gewinne sind von der Steuer befreit, auf denen die geschuldete Steuer einen bestimmten Frankenbetrag nicht erreicht:
    • CHF 50
      • TG
    • CHF 30
      • TI
    • CHF 100
      • NE
      • VS
  • Kantone, die einen allgemeinen Abzug gewähren, der binnen eines Kalenderjahres nur einmal geltend gemacht werden kann:
    • CHF 2’000
      • SZ
    • CHF 10‘000 (bei Veräusserungen einschliesslich Teilveräusserungen)
      • UR

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