Aus Effizienz-Gründen einer rationellen Steuererhebung werden in den meisten Kantonen Mini-Gewinne nicht besteuert.
Die Regelungen sind je nach kantonalen Ordnungen unterschiedlich:
- Die Mehrheit der Kantone befreit Gewinne, die einen bestimmten Betrag nicht erreichen, von der Steuer
- Die steuerfreien Minima belaufen sich in nachgenannten Kantonen auf:
- CHF 500
- BS
- CHF 2’200
- SG
- CHF 3’000
- AR
- CHF 4’000
- AI
- JU
- CHF 4’400
- GR (Befreiung, wenn Gesamtgewinne im selben Steuerjahr unter CHF 4’400)
- CHF 5’000
- GL
- OW
- SH
- ZG
- ZH
- VD (Befreiung, wenn die im selben Steuerjahr erzielten Gewinne insgesamt unter CHF 5’000 liegen und sofern die Liegenschaft zum Privatvermögen gehört)
- CHF 5‘200
- BE
- CHF 6’000
- FR (Befreiung, wenn die im selben Kalenderjahr erzielten Gewinne insgesamt unter CHF 6’000 liegen, wobei für die Berechnung dieses Betrages der Gesamtgewinn massgebend ist, ohne Rücksicht auf Zahl der Gewinnbeteiligten und Form)
- CHF 12’000
- SO
- CHF 13’000
- LU
- CHF 500
- Diejenigen Gewinne sind von der Steuer befreit, auf denen die geschuldete Steuer einen bestimmten Frankenbetrag nicht erreicht:
- CHF 50
- TG
- CHF 30
- TI
- CHF 100
- NE
- VS
- CHF 50
- Kantone, die einen allgemeinen Abzug gewähren, der binnen eines Kalenderjahres nur einmal geltend gemacht werden kann:
- CHF 2’000
- SZ
- CHF 10‘000 (bei Veräusserungen einschliesslich Teilveräusserungen)
- UR
- CHF 2’000
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.