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Grundsteuern Schweiz

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Zeitliches

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Grundstückgewinne, welche der Sondersteuer unterliegen, bestehen zwei verschiedene Systeme:

  • System der zeitlichen Bemessung und
  • System der Bestimmung des Steuersatzes
  • Einzelveranlagung des Grundstückgewinns als Sondersteuer
    • Die Mehrzahl der Kantone veranlagt jeden Grundstückgewinn mit der Sondersteuer einzeln
  • Zusammen-Veranlagung der Grundstückgewinne aus bestimmten Zeitraum
    • In den übrigen Kantonen werden die Grundstückgewinne eines bestimmten Zeitraumes zusammen veranlagt.

Grundstückgewinn-Einzelveranlagung

Der Grundstückgewinn wird einzeln veranlagt, wobei kantonal verschiedene Varianten bestehen:

Der anwendbare Steuersatz richtet sich nach der Höhe jedes einzelnen Gewinns in Verbindung mit der Besitzesdauer:

  • AI (Teilveräusserungen eines in sich abgeschlossenen Grundstücks sind innerhalb von fünf Jahren zusammenzurechnen und als Gesamtgewinn zu veranlagen)
  • AR
  • GE
  • GL
  • LU
  • NE (Im Falle gleichzeitiger oder sukzessiver Veräusserung von wirtschaftlich eine Einheit bildenden Grundstücken wird der Gesamtgewinn zur Steuerberechnung herangezogen)
  • SG
  • SH
  • SO
  • TG
  • VS
  • ZG
  • ZH

Der anwendbare Steuersatz richtet sich ausschliesslich nach der Besitzesdauer:

  • AG
  • FR
  • NW
  • OW
  • TI
  • UR
  • VD

Der anwendbare Steuersatz richtet sich nach der Besitzesdauer und der Investitionsquote:

  • BS

Grundstückgewinn-Gesamtveranlagung

Die Grundstückgewinne werden zusammen veranlagt.

Der anwendbare Steuersatz bestimmt sich nach der Summe aller während eines bestimmten Zeitraumes erzielten Gewinne.

Der Zeitraum variiert jedoch in den einzelnen Kantonen:

  • Für die Satzbestimmung werden alle innerhalb der letzten 12 Monate erzielten Grundstückgewinne zusammengerechnet:
    • BL
  • Für die Satzbestimmung werden alle während des gleichen Kalenderjahres oder ggf. während des Geschäftsjahres von buchführenden Unternehmen erzielten Grundstückgewinne zusammengerechnet:
    • BE
    • GR
    • JU
    • SZ

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