Die richtige Erfüllung der Funktion des Lastenverzeichnisses setzt voraus, dass es auf rechtlich einwandfreier Grundlage besteht:
LV-Bereinigung
- Anmeldung
- = reine Rechtsbehauptung des Ansprechers
- Abklärung der Berücksichtigung
- Abklärung, ob und inwieweit die angemeldeten bzw. aufgenommenen Lasten bei der Verwertung berücksichtigt werden dürfen
- Erloschener Grundbucheintrag?
- Fehlerhafter Grundbucheintrag?
- etc.
- Abklärung, ob und inwieweit die angemeldeten bzw. aufgenommenen Lasten bei der Verwertung berücksichtigt werden dürfen
Widerspruchsverfahren
- Die LV-Bereinigung geschieht durch ein zwei-teiliges Lastenbereinigungsverfahren nach den Regeln des Widerspruchsverfahrens (vgl. SchKG 140 Abs. 2)
Keine Verwertung vor rechtskräftiger Lastenbereinigung
- Voraussetzungen
- Allfälliger Streit beeinflusst Zuschlagspreis
- Vorherige Versteigerung verletzt berechtigte Interessen
- Vgl. SchKG 141
- Berührung des Rechtskrafteintritts
- Bestreitung einer Last verhindert den Eintritt der Rechtskraft nur gegenüber dem Bestreitenden (vgl. BGE 113 III 19)
Literatur
- JENT-SØRENSEN INGRID, Die Rechtsdurchsetzung bei der Grundstückverwertung in der Spezialexekution, Habil., Zürich / Basel / Genf 2003, 377 S.
Judikatur
- BGer 5A_76/2017 vom 20.06.2017 (Wirkung einer im Grundbuch vorgemerkten Verfügungsbeschränkung)
- BGE 107 III 124
- BGE 110 III 74
- BGE 113 III 19
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.