In einem Bundesgesetz vorgesehen sind folgende Verfügungsbeschränkungen in Betracht kommen:
Liste vormerkbarer Verfügungsbeschränkungen | ||||
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Grundlage | Verfügungsbeschränkung | Gesetzesartikel Vormerkung | Gesetzesartikel Vormerkungs-Gegenstand | Links |
Amtliche Grundlage | Sicherung streitiger Ansprüche | ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 1 | Diverse wie | Sicherung streitiger oder vollziehbarer Ansprüche |
Sicherung vollziehbarer Ansprüche | ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 1 | Diverse wie | ||
Verfügung | Pfändung | ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 2 | SchKG 101 | Zwangsvollstreckungs-Massnahmen |
Arrest | ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 2 | SchKG 275 | ||
Grundpfandverwertung | ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 2 | SchKG 155 | ||
Nacherbschaft / Nachvermächtnis | Sicherung der Anwartschaft des Nacherben bzw. Nachvermächtnisnehmers | ZGB 960 Abs. 1 Ziffer 3 | ZGB 488 ff. | Auslieferungspflicht Vorerbe/Vorvermächtnisnehmer |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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