In den schweizerischen Feriendestinationen stellen sich oft die Fragen nach:
- Hotels mit oder gegen Ferienwohnungen?
- Resorts statt Hotels?
- Apparthotellerie?
- Hybride Beherbergungsformen?
Die Themen kommen vor allem dann auf die Agenda, wenn die Refinanzierung des Hotelprojekts durch partiellen Weiterverkauf stattfinden soll:
- Stockwerkeigentum (» vgl. www.stockwerk-eigentum.ch)
- Timesharing (» vgl. www.timesharing.ch)
Oft ist dann auch ein weiterer Punkt auf der Agenda: Die Erwerbsbeschränkungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; früher auch Lex F genannt):
» vgl. www.immokaufdurchauslaender.ch
Weiterführende Informationen
Urs Bürgi, Löchigere Lex Koller – Was Ausländer bereits heute an Schweizer Immobilien erwerben dürfen, in Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 25.03.2009, SB 9
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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