LAWINFO

Hotelimmobilien

QR Code

Hotelnutzungsstrategie / Mischnutzung

Rechtsgebiet:
Hotelimmobilien
Stichworte:
Hotelimmobilien
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In den schweizerischen Feriendestinationen stellen sich oft die Fragen nach:

  • Hotels mit oder gegen Ferienwohnungen?
  • Resorts statt Hotels?
  • Apparthotellerie?
  • Hybride Beherbergungsformen?

Die Themen kommen vor allem dann auf die Agenda, wenn die Refinanzierung des Hotelprojekts durch partiellen Weiterverkauf stattfinden soll:

Oft ist dann auch ein weiterer Punkt auf der Agenda: Die Erwerbsbeschränkungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; früher auch Lex F genannt):

» vgl. www.immokaufdurchauslaender.ch

Weiterführende Informationen

Urs Bürgi, Löchigere Lex Koller – Was Ausländer bereits heute an Schweizer Immobilien erwerben dürfen, in Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 25.03.2009, SB 9

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.