Eine Erwerbs-Bewilligung kann erteilt werden, wenn
- der Grundstückerwerb inländischen Betrieben zur Personalvorsorge für das in der Schweiz beschäftigte Personal dient
- die dem Berufsvorsorgegesetz (BVG) unterstellte Stiftung, auch wenn es sich bei der Stifterfirma um eine ausländisch beherrschte Gesellschaft handelt
- gemäss Praxis gilt die Stiftung in diesem Fall als nicht ausländisch beherrscht.