- Für EU-/EFTA-Staatsangehörige, die ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (und nur für solche),
- gelten aufgrund der Bilateralen Abkommen Schweiz–EU
- erleichterte Möglichkeiten des Grundstückerwerbs;
- nicht mehr als bewilligungspflichtige Personen im Ausland.
- können gleich wie Schweizer Bürger bewilligungsfrei alle Arten von Grundstücken für sich selbst erwerben, also auch Wohngrundstücke zur reinen Kapitalanlage.
- gelten aufgrund der Bilateralen Abkommen Schweiz–EU
LAWINFO
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Erwerb durch EU-/EFTA-Staatsangehörige
Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG