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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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Ausnahmen von Bewilligungspflicht

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch wenn oben bezeichnete drei Voraussetzungen erfüllt sind, bestehen noch folgende Ausnahmen von der Bewilligungspflicht (vgl. BewG 7):

  • Gesetzliche oder eingesetzte Erben bzw. Vermächtnisnehmer nach schweizerischem Recht, wenn sie ein Grundstück im Erbgang erwerben
  • Verwandte des Veräusserers in auf- und absteigender Linie sowie dessen Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner
  • Erwerber, die bereits Mit- oder Gesamteigentum am Grundstück halten (exkl. StWE)
  • Stockwerkeinheiten tauschende Stockwerkeigentümer im gleichen Haus oder in der gleichen Stockwerkeigentumsüberbauung
  • EG- und EFTA-Grenzgänger für den Erwerb einer Zweitwohnung in der Region ihres Arbeitsorts
  • Arrondierungs-Erwerber
  • Ausländische Staaten und internationale Organisationen und andere nach dem Gaststaatgesetz Begünstigte, die ein Grundstück für dienstliche Zwecke erwerben

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