Sanierungsaussicht
Sofern Aussicht auf eine Sanierung besteht, können Sanierungsmassnahmen ergriffen werden:
- Konkursaufschubbegehren
- Nachlassstundungsgesuch
- Rangrücktritt
- Wertberichtigungen / Auflösung von stillen Reserven
- Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital
- Herabsetzung Gesellschaftskapital und gleichzeitige Kapitalerhöhung
- Auffanggesellschaft
- Patronatserklärung
Keine Sanierungsaussicht
- Der Richter ist zu benachrichtigen, wenn eine Überschuldung einer AG, GmbH oder Genossenschaft vorliegt. Alternativ zu einer Insolvenzerklärung können diese Gesellschaften auch eine Überschuldungsanzeige abgeben.
- Bei anderen Rechtseinheiten (Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Verein) besteht keine Möglichkeit einer Überschuldungsanzeige. Diesen bleibt nur die Möglichkeit der Insolvenzerklärung oder die Rechtseinheit selbst zu liquidieren.
Vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
Betriebswirtschaftliche Sanierungsmassnahmen:
- Unternehmenssanierung
- Umstrukturierung
- Restrukturierung
- Turnaround-Management
Finanzielle und bilanzielle Massnahmen:
- Bilanzsanierung
- Rangrücktritt
- Patronatserklärung
- Refinanzierungen
- Stillhalteabkommen
- Liquiditätsmanagement
- Debitorenmanagement
- Lagerbestandsoptimierung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.