Die Form des Kollokationsplans im weiteren Sinne (Kollokationsplan und ev. Bestandteil bildendes Lastenverzeichnis) umfasst:
- Grundlagen
- KOV 56 ff.
- Formular
- Verwendung des obligatorischen Formulars [vgl. KOV 2 Ziffer 5]
- Durch den Einsatz sog. „Konkursprogramme“ [zB WinKOAM] kann das amtliche Formular nicht verwendet werden; erforderlich ist indessen, dass diese Computer-Ausdrucke den Inhalt des amtlichen Formulars wiedergeben; die Anbieter solcher „Konkursprogramme“ besitzen für ihre Abweichungen in der Darstellung vom amtlichen Formular eine Bewilligung der zuständigen Behörde.
- Rechtsnatur
- Ordnungsvorschrift
- Inhalt
- Protokollierung der Entscheide
Form-Elemente
- Schriftform
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- Auflage bei der Amtsstelle und Veröffentlichung der Auflage im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), Amtsblatt des Kantons, in welchem das Verfahren geführt wird, und kommunales Publikationsorgan
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- Ausgestaltung als Verfügung der Konkursverwaltung
Formular-Muster
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.