Rang- und / oder Zugehörigkeit-relevant sind folgende, im Grundbuch vorgemerkten Sachverhalte:
- Kaufsrecht oder Vorkaufsrecht
- Aufnahme ins Lastenverzeichnis
- einmal beim Liegenschaften-Beschrieb, lit. a)
- einmal in der Abteilung andere Lasten, lit. c)
- Ablauf der Vormerkungsdauer, auch nach Rechtskraft des Lastenverzeichnisses
- Streichung ohne weitere Förmlichkeit
- Grund
- Keine materielle Änderung; Inübereinstimmungbringung des Lastenverzeichnisses mit der materiellen Rechtslage (keine Vormerkung infolge Zeitablaufs)
- Vgl. BGE 105 III 4 ff.
- Aufnahme ins Lastenverzeichnis
- Nachrückungsrecht nach ZGB 815
- Siehe Rangordnung
- Vorläufige Eintragung Bauhandwerkerpfandrecht
Weitere Informationen
- Rechtsnatur der Vormerkungen
- Keine dingliche Wirkung
- Teils quasi dingliche Wirkung
- Arten von Vormerkungen
- Vormerkungsfähig sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – :
- Persönliche Rechte [vgl. ZGB 959]
- Vorkaufsrecht
- Kaufsrecht
- Rückkaufsrecht
- Miet- und Pachtverhältnisse an Grundstücken
- Nachrückungsrechte
- Anteilsrechte der Miterben am Gewinn
- Gewinnanspruchsrecht des Veräusserers
- Rückfallsrecht bei Schenkungen
- Verfügungsbeschränkungen [vgl. ZGB 960]
- Zur Sicherung streitiger oder vollziehbarer Ansprüche aufgrund einer amtlichen Anordnung [vgl. ZGB 960 Ziffer 1]
- Aus Betreibungs- und Konkursverfahren
- Pfändung
- Arrest
- Konkurs
- Bewilligung Nachlassstundung
- Gewährung eines Zahlungstermins an einen Ersteigerer
- Betreibung auf Grundpfandverwertung
- Bei Heimstätten und bei der Nacherbeneinsetzung [vgl. ZGB 960 Ziffer 3]
- Bei Expropriation
- Sicherstellung von Lebensversicherungsansprüchen
- Landwirtschaftliches Bodenrecht / Entschuldung
- Einspracherecht des Stockwerkeigentümers
- Vorläufige Eintragung [vgl. ZGB 961]
- Sicherung behaupteter dinglicher Rechte
- Mangelnder Ausweis über das Verfügungsrecht
- Vorläufige Eintragung Bauhandwerkerpfandrecht
- Persönliche Rechte [vgl. ZGB 959]
- Vormerkungsfähig sind – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – :