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Konfliktmanagement

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Begriff

Rechtsgebiet:
Konfliktmanagement
Stichworte:
Konfliktmanagement
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konflikt

Konflikte sind Spannungssituationen unter zwei oder mehreren Personen, die in irgend einer Form von einander abhängig sind und deren Handlungspläne tatsächlich oder vermeintlich als unvereinbar und / oder gegensätzlich erscheinen.

Von Konflikten wird gesprochen, wenn unvereinbar sind oder so erscheinen:

  • Interessen
  • Ziele
  • Wertvorstellungen

Konflikte entstehen täglich, wo Menschen Kontakt haben

  • geschäftlich, d.h. als Gesellschafter oder Geschäftspartner,
  • im Arbeitsverhältnis, d.h. als Arbeitnehmer und Arbeitgeber, als Vorgesetzter und Untergebener
  • im Mietverhältnis, d.h. als Vermieter und Mieter, als Mieter untereinander oder mit Nachbarn, seien diese Eigentümer oder Mieter,
  • im Eigentumsverhältnis, d.h als Alleineigentümer zu Nachbarn, als Miteigentümer, als Gesellschafter von einfachen Gesellschaften und als Stockwerkeigentümern sowie in Rechtsfolgegemeinschaften, d.h. als Erben in Erbengemeinschaften

Konfliktmanagement

Konfliktmanagement dient der Verhinderung der Konflikt-Eskalation oder Konflikt-Ausbreitung:

  • Beeinflussung des Konfliktverlaufs
  • Entwicklung und Umsetzung von Lösungsstrategien, um
    • das Handeln in Konflikten zu beeinflussen
    • erwünschte Entwicklungen zu fördern
    • unerwünschte Entwicklungen zu begrenzen.

Abgrenzung von Missverständnissen

  • Besonders wichtig ist es, dass als Erstes abgeklärt wird, ob als Konflikte erscheinende Situationen gar keine Konflikte sind, sondern nur Missverständnisse aus fehlender, falscher oder falsch verstandener Information!
  • vgl. hiezu Missverständnisse

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