Die Konventionalstrafe im Recht des Einzelarbeitsvertrags stellt in folgendem Zusammenhang:
- Sicherung von Arbeitnehmerpflichten
- Sicherung von Arbeitgeberpflichten
- Sicherung des Arbeitsverhältnis-Fortbestands
- Sicherung von Rückzahlungsklauseln
Im Arbeitsrecht sind auf weiten Strecken vor allem zugunsten des Arbeitnehmers Schranken in der Vertragsfreiheit gesetzt. Es stellt sich daher bei den nachfolgenden Ausführungen immer wieder die Frage, ob und inwieweit der Abschluss von Konventionalstrafen zulässig ist.
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