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Kurzarbeit

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Voranmeldung

Rechtsgebiet:
Kurzarbeit
Stichworte:
Kurzarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Anmeldeobliegenheit

  • durch Arbeitgeber
  • bei kantonaler Amtsstelle
  • Form: schriftlich (Formulare)

Voranmeldefrist

  • in der Regel:
    • mindestens 10 Tage
  • ausnahmeweise:
    • 3 Tage bei plötzlich eintretenden, nicht vorhersehbaren Umständen
  • auch für Verlängerung:
    • 10 Tage vor Ablauf der bew. KA

Verspätete Anmeldung

  • Anrechenbarkeit erst nach Ablauf Meldefrist

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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