Checkliste: Einzel-Vorgespräch mit Mediationspartei
Vor Abschluss einer nachträglichen Mediationsvereinbarung bzw. vor der ersten Mediationssitzung sollte der Mediator im Einzelgespräch mit den Konfliktparteien thematisieren und klären:
- Zustandekommen des Kontakts mit dem Mediator
- Wer hat den Mediator empfohlen?
- Wie hat die Gegenpartei auf seine Auswahl als Mediator reagiert?
- Einverständnis mit einer Mediation
- Gesprächspartner?
- Gegenpartei?
- Erwartungshaltung
- Welche Erwartungen werden an das Mediationsverfahren gestellt?
- Welches sind die Ziele?
- Vorgängige Konfliktlösungsversuche
- Haben zwischen den Parteien stattgefunden:
- Zeitfenster
- Zeitliche Rahmenbedingungen für die Durchführung der Mediation
- Teilnehmer
- Eigene Partei?
- Unternehmensvertreter? Organisationsstruktur + Kommunikation
- Wirtschaftlich berechtigte bzw. verantwortliche Person?
- Ehegatte?
- Rechtanwalt?
- Gegenpartei?
- Unternehmensvertreter? Organisationsstruktur + Kommunikation?
- Wirtschaftlich berechtigte bzw. verantwortliche Person?
- Ehegatte?
- Rechtanwalt
- Dritte?
- Diskussionspartner ausserhalb der Mediation
- Bürge?
- Faustpfandgläubiger?
- Grundpfandgläubiger?
- Leasinggeber?
- Eigene Partei?
- Information Dritter
- Anwälte?
- Behörden?
- Banken bei Stillhalteabkommen?
- Anzahl Sitzungen
- Sitzungsrhythmus / Einzelgespräche
- Nicht zu viele Sitzungen
- Vermeidung einer Vorgehensfixation durch Festlegung der Anzahl Sitzungen
- Festlegung, ob ein Ergebnisprotokoll verfasst werden soll
- Agenda
- Anzusprechende Themen
- Sitzungsort
- Ort?
- Geeignete Räumlichkeiten
- Sitzordnung
- Wo sitzt der Mediator?
- Wo soll welche Partei sitzen?
- Terminvorschläge
- TT/MM/JJ, bevorzugte Uhrzeit
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.