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Mediationsverfahren

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Checkliste „Einzel-Vorgespräch mit Mediationsparteien“

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Einzel-Vorgespräch mit Mediationspartei

Vor Abschluss einer nachträglichen Mediationsvereinbarung bzw. vor der ersten Mediationssitzung sollte der Mediator im Einzelgespräch mit den Konfliktparteien thematisieren und klären:

  • Zustandekommen des Kontakts mit dem Mediator
    • Wer hat den Mediator empfohlen?
    • Wie hat die Gegenpartei auf seine Auswahl als Mediator reagiert?
  • Einverständnis mit einer Mediation
    • Gesprächspartner?
    • Gegenpartei?
  • Erwartungshaltung
    • Welche Erwartungen werden an das Mediationsverfahren gestellt?
    • Welches sind die Ziele?
  • Vorgängige Konfliktlösungsversuche
  • Zeitfenster
    • Zeitliche Rahmenbedingungen für die Durchführung der Mediation
  • Teilnehmer
    • Eigene Partei?
      • Unternehmensvertreter? Organisationsstruktur + Kommunikation
      • Wirtschaftlich berechtigte bzw. verantwortliche Person?
      • Ehegatte?
      • Rechtanwalt?
    • Gegenpartei?
      • Unternehmensvertreter? Organisationsstruktur + Kommunikation?
      • Wirtschaftlich berechtigte bzw. verantwortliche Person?
      • Ehegatte?
      • Rechtanwalt
    • Dritte?
  • Information Dritter
    • Anwälte?
    • Behörden?
    • Banken bei Stillhalteabkommen?
  • Anzahl Sitzungen
    • Sitzungsrhythmus / Einzelgespräche
    • Nicht zu viele Sitzungen
    • Vermeidung einer Vorgehensfixation durch Festlegung der Anzahl Sitzungen
  • Festlegung, ob ein Ergebnisprotokoll verfasst werden soll
  • Agenda
    • Anzusprechende Themen
  • Sitzungsort
    • Ort?
    • Geeignete Räumlichkeiten
  • Sitzordnung
    • Wo sitzt der Mediator?
    • Wo soll welche Partei sitzen?
  • Terminvorschläge
    • TT/MM/JJ, bevorzugte Uhrzeit
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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