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Mediationsverfahren

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Mediationseignung des Konflikts

Rechtsgebiet:
Mediationsverfahren
Stichworte:
Mediation, Mediationsverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Grundsätzlich sind alle Konflikte geeignet, im Rahmen einer Mediation einer Lösung zugeführt zu werden.

Mediationseignung setzt bei den Beteiligten eine konsens-orientierte Einigungsbereitschaft voraus.

Die Extrapole sind:

  • Konsens versus Gerichtsurteil.

Die Parteien und ihre Rechtsvertreter sollten um die Unterschiede von Mediation und Gerichtsverfahren („Unterschied Mediation / Prozess“) wissen und die Vor- und Nachteile des Mediationsverfahrens kennen. – Nur so können die Parteien entscheiden, ob sie die Mediation oder das Gerichtsverfahren vorziehen sollen.

Besonderes

Es gibt Konflikte, die sich für eine Mediation besonders eignen. Es sind dies – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – vor allem:

  • Wichtigkeit der persönlichen Beziehung zwischen den Beteiligten
  • Klärung von vergangener Sachverhalte für eine unabdingbar zukunftsgerichtete Lösung („Zwangsgemeinschaften“)
    • familienrechtliche Konflikte bzw. nicht eheliche Lebensgemeinschaften)
    • erbrechtliche Auseinandersetzungen
    • Konflikte in Vereinen
    • dauerhafte Geschäftsverbindungen
    • Nachbarstreitigkeiten
    • Streitigkeiten in Wohneigentumsangelegenheiten
    • etc.
  • Betroffene suchen eine andere Möglichkeit als den Rechtsweg
    • aus Kostengründen
    • aus Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsgründen (keine Öffentlichkeit)
  • Verhandlungs-Patt
    • Festgefahrene Verhandlungen
    • Fehlendes Verständnis
    • Gestörte Kommunikation
    • etc.
  • Mehrparteienstreit
  • Rechtshängigkeit mehrerer Verfahren, möglicherweise an verschiedenen Gerichten
  • Personen unterschiedlicher Kulturkreise

Der Miteinbezug von betroffenen Dritten in der Mediation ist oft sinnvoll oder gar unumgänglich, zB:

  • Versicherer
  • Banken
  • Totalunternehmer / Generalunternehmer
  • Subunternehmen
  • Verwandte
  • Willensvollstrecker / Erben
  • etc.

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