Einfache Miete
Eine einfache Miete liegt vor, wenn auf jeder Seite nur eine Partei bzw. Person beteiligt ist.
Gemeinsame Miete
Hier sind auf einer Seite mehrere Personen beteiligt, d.h. es besteht eine Mehrheit von Mietern oder Vermietern, welche eine Gemeinschaft bilden.
Untermiete
Mit der Untermiete wird ein Vertragsverhältnis bezeichnet, indem ein Mieter die gemietete Sache an einen anderen (Unter-) Mieter weitervermietet.
» Informationen zur Untermiete / Übertragung des Mietverhältnisses
Wohnraummiete
Die Wohnraummiete ist die Miete eines oder mehrerer Räume, dessen Nutzung mit „Wohnen“ umschrieben werden kann. Abgestellt wird auf die vereinbarte Nutzung eines Raumes.
» Informationen zur Miete von Wohnraum
Geschäftsraummiete
Unter Geschäftsraum ist jeder Raum zu verstehen, der dem Betrieb eines Gewerbes oder der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dient. Abzustellen ist wiederum auf die Vereinbarung der Parteien.
» Informationen zur Miete eines Geschäftsraums / Ladenlokals
Gemischter Gebrauch
Dieser liegt dann vor, wenn der Gebrauch vereinbarungsgemäss nebst dem Wohnen auch dem Betreiben eines Geschäftes dient. Bei der Rechtsanwendung ist auf den primären bzw. überwiegenden Gebrauch abzustellen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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