Im heutigen grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr kommt es regelmässig dazu, dass Ansässigkeits- und Tätigkeitsstaat eines Arbeitnehmers auseinanderfallen. Im Rahmen dieser grenzüberschreitenden Sachverhalte, die gerade bei Mitarbeiterentsendungen auftreten, stellt sich die Frage, wie die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit dieser Arbeitnehmer erfolgt.
Die sogenannte „Monteurklausel“ (oder auch 183-Tage-Regel) regelt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit in vielen zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen die Frage, ob das Besteuerungsrecht bei kurzfristigen Mitarbeiterentsendungen dem Ansässigkeits- oder aber dem Tätigkeitsstaat zusteht.
Vorliegend wird zur näheren Ausleuchtung der Thematik das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland herangezogen.
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