LAWINFO

Monteurklausel / 183-Tage-Regel

QR Code

Einleitung zur Monteurklausel in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Monteurklausel / 183-Tage-Regel
Stichworte:
183-Tage-Regel, Monteurklausel
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im heutigen grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr kommt es regelmässig dazu, dass Ansässigkeits- und Tätigkeitsstaat eines Arbeitnehmers auseinanderfallen. Im Rahmen dieser grenzüberschreitenden Sachverhalte, die gerade bei Mitarbeiterentsendungen auftreten, stellt sich die Frage, wie die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit dieser Arbeitnehmer erfolgt.
Die sogenannte „Monteurklausel“ (oder auch 183-Tage-Regel) regelt zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit in vielen zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen die Frage, ob das Besteuerungsrecht bei kurzfristigen Mitarbeiterentsendungen dem Ansässigkeits- oder aber dem Tätigkeitsstaat zusteht.
Vorliegend wird zur näheren Ausleuchtung der Thematik das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland herangezogen.

Steuerfragen bei Auslandseinsätzen Ansässigkeit nach DBA

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.