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Notariatsrecht

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Strafrechtliche Haftung

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Notare werden bei Begehung von Amts- oder Berufsdelikten bestraft:

Begriff

  • Bestrafung für eine Handlung oder Unterlassung in seiner Berufstätigkeit

Rechtsgrundlagen

Strafbarkeit

  • unabhängig von der zivilrechtlichen oder disziplinarischen Ahndung
  • Schuld des Täters (Notar)
  • je nach Straftatbestand vorsätzliche oder grobfahrlässige bzw. fahrlässige Begehung
  • Strafverfolgung je nach Delikt auf Antrag oder von Amtes wegen
  • kein Eintritt einer Verfolgungs- oder Vollstreckungsverjährung

Straftatbestände

Je nach Notariats-Organisation anzutreffende Delikte

Freiberuflicher Notare

Amtsnotare

Rechtsfolgen

Strafen

  • Freiheits- oder Geldstrafe

Strafzumessung

  • Massgeblichkeit des Verschuldens
  • Beweggründe
  • Vorleben des Notars bzw. ein allf. Rückfall
  • Persönliche Verhältnisse des Notar

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