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Notariatsrecht

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Bestimmte Gewerbe

Rechtsgebiet:
Notariatsrecht
Stichworte:
Notariat, Notariatsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

In den Kantonen des Amtsnotariats funktioniert die „Funktionshygiene“ über das öffentliche Personalrecht. Beim freiberuflichen Notariat ist eine solche Regelung heikler, v.a. weil der freiberufliche Notar Selbständigerwerbender ist und sich für sein Dienstleistungsangebot an den wirtschaftlichen Bedürfnissen der potentiellen Kunden ausrichten muss, sind in den kantonalen Autorisationserlassen unterschiedliche Einschränkungen anzutreffen, was eine kantonsspezifische Konsultation der einschlägigen Erlasse erfordert. Zusammenfassend sind Einschränkungen in folgenden Bereichen auszumachen:

Bankgeschäfte

    • Nebst konfliktträchtiger Rechtsgeschäfte werden auch die Funktionshygiene gefährdende Tätigkeiten wie Diskont- und Börsengeschäfte ausgeschlossen

Immobilienvermittlung

    • Einige Kantone verbieten den Notaren die gewerbsmässige Liegenschaftenvermittlung (Immobilienmäkelei)

Handelsgeschäfte u.ä.

    • Bestimmte Kantone erachten die Geschäftsführung in Handels- und Gewerbebetrieben als mit dem Notaren-Job als unvereinbar, wobei teilweise das Tätigkeitsverbot auf Ehegatten oder im gleichen Haushalt wie der Notar lebende Personen ausgedehnt wird

Andere Gewerbe

    • Kanton Genf mit Generalklausel, wonach ein Notar kein Gewerbe betreiben darf, welches mit der Würde und dem Ansehen des Berufsstandes unvereinbar ist
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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