Die Nutzniessung ist ideal für Immobilieneigentümer, die lebzeitig
- die Verantwortung als Immobilieneigentümer an einen Nachkommen abgeben wollen.
- die Vermögensnachfolge und/oder den Übernahmepreis ebenfalls lebzeitig bestimmen wollen.
- die Immobilie nicht an Dritte veräussern wollen, um keine Grundsteuern bezahlen zu müssen (Achtung für den erwerbenden Nachkommen: latente Steuern).
Alternativen lebzeitig:
- Weiterbenutzung der zu veräussernden Liegenschaft im Wohnrecht
- Ersatzbeschaffung eines adäquaten Ersatzobjektes in Seniorenresidenz oder Stockwerkeinheit anstelle EFH
Dem Instrument Nutzniessung als letztwillige Nachfolgeplanung liegen zugrunde
- die gleichen Motive wie bei der lebzeitigen Vermögensnachfolge, wobei die Abgabe des „nackten Eigentums“ erst im Todesfall stattfinden soll.
- die Gedanken der Steuerung von Nutzen (möglichst viel Ertrag an den überlebenden Ehegatten) und/oder möglichst viel Eigentum an bestimmte Erben, die nicht die dereinstigen Erben des Nutzniessers sind!
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.