Erscheinungsformen
1. Personalabwerbung
Die Personalabwerbung erfolgt heute in 3 Aspekten:
- Abwerbung einer hochspezialisierten und/oder guten Fachkraft
- Erwartung des neuen Arbeitgebers, dass der abgeworbene Arbeitnehmer die von ihm beim ehemaligen Arbeitgeber betreuten Kunden mitbringt
- Abwerbung ganzer Teams einer Abteilung (sog. „Lift-outs“)
2. Kundenabwerbung
Die Kundenabwerbung geschieht meistens unter folgendem Blickwinkel:
- Abwerbungs-Argument Kenntnis der Kundenwünsche via vertrautem ehem. Mitarbeiters
- Abwerbung mit günstigeren Konditionen als vorher (Mitarbeiter weiss, welche Konditionen sein früherer Arbeitgeber gewährte).
Gemeinsamkeiten
Gemeinsam sind den beiden Abwerbearten:
- Wettbewerbsfreiheit
- Berufs- und Arbeitsplatzwahlfreiheit resp.
- Auswahlfreiheit für Lieferanten und Dienstleister
- Werbefreiheit
- Schranken
- Keine Vertragsverletzungen
- Kein Informationsmissbrauch
- Keine Geheimhaltungsverletzungen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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