Mit oder nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer empfiehlt sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – was folgt:
- Freistellung (auf Abruf: Eine „unwiderrufliche Freistellung“ würde es dem Arbeitnehmer ermöglichen sofort beim neuen Arbeitgeber zu beginnen)
- Weisung, dass
- die Weggangsinformation an Kunden Arbeitgebersache ist
- der Arbeitnehmer seinen Weggang und den Namen seines künftigen Arbeitgebers nicht kommunizieren darf
- Austrittsschreiben mit allen Versicherungshinweisen
- Sofortige Neuzuteilung der Kunden bzw. Mandate
- während der Freistellungszeit ist die Kundenbeziehung so auf den neuen Berater zu fokussieren, dass der Klient
- die Fähigkeiten und Engagement des neuen Beraters schätzen lernt
- den alten Berater vergisst bzw. diesem nicht mehr nachtrauert
- Ueberwachung und Begleitung des „Kundentransfers“ ist Chefsache
- während der Freistellungszeit ist die Kundenbeziehung so auf den neuen Berater zu fokussieren, dass der Klient
- Rücknahme der Arbeitsmittel
- Notebook
- Mobilephone
- Betriebsdokumentationen.
Tipp für Arbeitgeber
Freistellungszeitpunkt ist abhängig von
- Funktion
- Kündigungsfrist / Ferienguthaben
Versetzung „weg von den Kundenkontakten“
- mit ev. Freistellung in der Kündigungsfristenhalbzeit
- ohne Freistellung
- ist abhängig von
- Funktion
- Kündigungsfrist / Ferienguthaben
- „Isolierungsmöglichkeit des Arbeitnehmers in Bezug auf Kundenkontakte“
- Charakter / Loyalität des Arbeitnehmers
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:VersetzungEinleitung zur VersetzungAutoren:Personalabwerbung / KundenabwerbungEinleitung zu Personalabwerbung / Kundenab...Autoren:GruppenarbeitsverhältnisEinleitung zum GruppenarbeitsverhältnisAutoren:AbgangsentschädigungEinleitung zur AbgangsentschädigungAutoren:EntsendungenEinleitung zu den EntsendungenAutoren:Höhere Gewalt / Force MajeureEinleitung zu Höhere Gewalt / Force Majeure
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht