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Personalabwerbung / Kundenabwerbung

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Massnahmen nach der Kündigung

Rechtsgebiet:
Personalabwerbung / Kundenabwerbung
Stichworte:
Kundenabwerbung, Personalabwerbung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit oder nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer empfiehlt sich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – was folgt:

  • Freistellung (auf Abruf: Eine „unwiderrufliche Freistellung“ würde es dem Arbeitnehmer ermöglichen sofort beim neuen Arbeitgeber zu beginnen)
  • Weisung, dass
    • die Weggangsinformation an Kunden Arbeitgebersache ist
    • der Arbeitnehmer seinen Weggang und den Namen seines künftigen Arbeitgebers nicht kommunizieren darf
  • Austrittsschreiben mit allen Versicherungshinweisen
  • Sofortige Neuzuteilung der Kunden bzw. Mandate
    • während der Freistellungszeit ist die Kundenbeziehung so auf den neuen Berater zu fokussieren, dass der Klient
      • die Fähigkeiten und Engagement des neuen Beraters schätzen lernt
      • den alten Berater vergisst bzw. diesem nicht mehr nachtrauert
    • Ueberwachung und Begleitung des „Kundentransfers“ ist Chefsache
  • Rücknahme der Arbeitsmittel
    • Notebook
    • Mobilephone
    • Betriebsdokumentationen.

Tipp für Arbeitgeber

Freistellungszeitpunkt ist abhängig von

  • Funktion
  • Kündigungsfrist / Ferienguthaben

Versetzung „weg von den Kundenkontakten“

  • mit ev. Freistellung in der Kündigungsfristenhalbzeit
  • ohne Freistellung
  • ist abhängig von
  • Funktion
  • Kündigungsfrist / Ferienguthaben
  • „Isolierungsmöglichkeit des Arbeitnehmers in Bezug auf Kundenkontakte“
  • Charakter / Loyalität des Arbeitnehmers

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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