LAWINFO

Personalabwerbung / Kundenabwerbung

QR Code

Muster-Klauseln

Rechtsgebiet:
Personalabwerbung / Kundenabwerbung
Stichworte:
Kundenabwerbung, Personalabwerbung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Muster: Konkurrenzverbotsklausel

Arbeitsvertrag

  • Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines Konkurrenzverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers während 2 Jahren1 keine Anstellung in der xxx-Branche [ev. zusätzlich Abteilung xxx]2 resp. in einem gleichartigen Betrieb anzunehmen, nicht in eigenem Namen und auf eigene Rechnung in der gleichen Branche tätig zu sein oder sich als Teilhaber bzw. Gesellschafter einer Unternehmung derselben Branche zu betätigen. Das Konkurrenzverbot ist örtlich begrenzt auf die Kantone3:
    • zB Zürich
    • zB Aargau
    • zB Bern
    • zB xxx
  • Jeder Verstoss gegen dieses Konkurrenzverbot verpflichtet den Arbeitnehmer zur Bezahlung einer Konventionalstrafe von CHF x’xxx (Schweizerfranken xxx) sowie zum Ersatze des den Konventionalstrafenbetrag übersteigenden weiteren Schadens. Der Arbeitgeber kann kumulativ die Realerfüllung des Konkurrenzverbots und die Bezahlung der Konventionalstrafe samt Ersatz des weiteren Schadens verlangen.
  • Schriftformerfordernis
    • Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • Anwendbares Recht

Muster: Personalabwerbeverbot

  • «…
  • Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines nachvertraglichen Personalabwerbeverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers kein Personal abzuwerben.
  • …»

s.e.&o. – ohne Gewähr

Muster: Geheimnisschutzklausel

  • «…
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die beim Arbeitgeber zur Kenntnis genommenen Unternehmensgeheimnisse weder Dritten zu offenbaren noch selbst zu verwerten.
  • …»

s.e.&o. – ohne Gewähr

Muster: Kundenschutzklausel

  • «…
  • Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines nachvertraglichen Kundenabwerbeverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers keine Kunden abzuwerben.
  • Der Arbeitnehmer verpflichtet sich sodann, nach seinem Austritt aus dem Unternehmen des Arbeitgebers nicht für einen seiner Kunden tätig zu sein.
  • …»

s.e.&o. – ohne Gewähr

Muster: Geheimnisschutzklausel mit Konventionalstrafe

  • «…
  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die beim Arbeitgeber zur Kenntnis genommenen Unternehmensgeheimnisse weder Dritten zu offenbaren noch selbst zu verwerten.
    • Begrenzungen:
      • sachlich: Branche xy
      • örtlich: Kantone ZH, AG, BE, SZ, SG, SH
      • zeitlich: 24 Monate
  • Jeder Verstoss gegen dieses Geheimnisschutzklausel verpflichtet den Arbeitnehmer zur Bezahlung einer Konventionalstrafe von CHF x’xxx (Schweizerfranken xxx) sowie zum Ersatze des den Konventionalstrafenbetrag übersteigenden weiteren Schadens. Der Arbeitgeber kann kumulativ die Realerfüllung der Verpflichtung aus der Geheimnisschutzklausel und die Bezahlung der Konventionalstrafe samt Ersatz des weiteren Schadens verlangen.
  • Schriftformerfordernis
    • Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • Anwendbares Recht
  • …»

s.e.&o. – ohne Gewähr

Kundenkontaktausschluss und Konventionalstrafe rücken obige Klausel in die Nähe eine nachvertraglichen Konkurrenzverbotes, weshalb vorsichtshalber die Voraussetzungen von OR 340 ff. einzuhalten sind.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.