Muster: Konkurrenzverbotsklausel
Arbeitsvertrag
- …
- Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines Konkurrenzverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers während 2 Jahren1 keine Anstellung in der xxx-Branche [ev. zusätzlich Abteilung xxx]2 resp. in einem gleichartigen Betrieb anzunehmen, nicht in eigenem Namen und auf eigene Rechnung in der gleichen Branche tätig zu sein oder sich als Teilhaber bzw. Gesellschafter einer Unternehmung derselben Branche zu betätigen. Das Konkurrenzverbot ist örtlich begrenzt auf die Kantone3:
- zB Zürich
- zB Aargau
- zB Bern
- zB xxx
- Jeder Verstoss gegen dieses Konkurrenzverbot verpflichtet den Arbeitnehmer zur Bezahlung einer Konventionalstrafe von CHF x’xxx (Schweizerfranken xxx) sowie zum Ersatze des den Konventionalstrafenbetrag übersteigenden weiteren Schadens. Der Arbeitgeber kann kumulativ die Realerfüllung des Konkurrenzverbots und die Bezahlung der Konventionalstrafe samt Ersatz des weiteren Schadens verlangen.
- Schriftformerfordernis
- Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Anwendbares Recht
- …
Muster: Personalabwerbeverbot
- «…
- Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines nachvertraglichen Personalabwerbeverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers kein Personal abzuwerben.
- …»
s.e.&o. – ohne Gewähr
Konkurrenzverbot
Muster: Geheimnisschutzklausel
- «…
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die beim Arbeitgeber zur Kenntnis genommenen Unternehmensgeheimnisse weder Dritten zu offenbaren noch selbst zu verwerten.
- …»
s.e.&o. – ohne Gewähr
Muster: Kundenschutzklausel
- «…
- Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Sinne eines nachvertraglichen Kundenabwerbeverbots, nach seinem Austritt aus dem Betrieb des Arbeitgebers keine Kunden abzuwerben.
- Der Arbeitnehmer verpflichtet sich sodann, nach seinem Austritt aus dem Unternehmen des Arbeitgebers nicht für einen seiner Kunden tätig zu sein.
- …»
s.e.&o. – ohne Gewähr
Muster: Geheimnisschutzklausel mit Konventionalstrafe
- «…
- Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die beim Arbeitgeber zur Kenntnis genommenen Unternehmensgeheimnisse weder Dritten zu offenbaren noch selbst zu verwerten.
- Begrenzungen:
- sachlich: Branche xy
- örtlich: Kantone ZH, AG, BE, SZ, SG, SH
- zeitlich: 24 Monate
- Begrenzungen:
- Jeder Verstoss gegen dieses Geheimnisschutzklausel verpflichtet den Arbeitnehmer zur Bezahlung einer Konventionalstrafe von CHF x’xxx (Schweizerfranken xxx) sowie zum Ersatze des den Konventionalstrafenbetrag übersteigenden weiteren Schadens. Der Arbeitgeber kann kumulativ die Realerfüllung der Verpflichtung aus der Geheimnisschutzklausel und die Bezahlung der Konventionalstrafe samt Ersatz des weiteren Schadens verlangen.
- Schriftformerfordernis
- Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Anwendbares Recht
- …
- …»
s.e.&o. – ohne Gewähr
Kundenkontaktausschluss und Konventionalstrafe rücken obige Klausel in die Nähe eine nachvertraglichen Konkurrenzverbotes, weshalb vorsichtshalber die Voraussetzungen von OR 340 ff. einzuhalten sind.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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