Für die im Handelsregister eingetragene „Privatpersonen“ gilt das Gleiche wie für juristische Personen:
- Durchführung eines regulären Konkursverfahrens,
- sofern und soweit dieses nicht mangels Aktiven eingestellt wird,
- weil kein Gläubiger den Kostenvorschuss für die Verfahrensdurchführung leistet;
- weil der Einzelfirmist sich zwar für insolvent erklärte, aber nicht in der Lage ist, dem Konkursamt den weiteren für die Verfahrensdurchführung erforderlichen Kostenvorschuss zu leisten;
- sofern und soweit dieses nicht mangels Aktiven eingestellt wird,
- Konkurseinstellung mangels Aktiven
- Im Falle der Konkurseinstellung mangels Aktiven gilt der vormalige Zwangsvollstreckungszustand, die Betreibungen leben wieder auf und die Probleme für den Einzelunternehmer gehen weiter.
Zum Konkursverfahren bei einer Einzelfirma:
Zur Konkurseinstellung mangels Aktiven:
Judikatur
- BGE 113 III 118
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:InsolvenzerklärungEinleitung zur InsolvenzerklärungAutoren:SchuldbetreibungEinleitung zur SchuldbetreibungAutoren:NachlasskonkursEinleitung zur Ausgangslage NachlasskonkursAutoren:ArrestEinleitung zum ArrestAutoren:KonkursalternativenEinleitung zu KonkursalternativenAutoren:Nachlassverfahren / Nachlassstun...Einleitung zum Nachlassverfahren / Nachlas...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht