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Privat-Konkurs

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Schuldensanierung

Rechtsgebiet:
Privat-Konkurs
Stichworte:
Privat-Konkurs, Privatkonkurs
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Falle eines Einzelunternehmers ist die Sanierungsfrage von Folgendem abhängig:

  • Handelsregistereintrag
  • Relationen Geschäfts- und Privatvermögen
  • Verflochtene oder entflochtene Organisation, Rechtsverhältnisse und Schulden
  • Vermögenssubstanz
  • Liquidität

Beim Einzelunternehmer fallen – im Gegensatz zu Privatpersonen – Sozialabgaben an.

Jedenfalls ist Schuldensanierungsfrage komplexer als bei einer Privatperson.

Weil Unternehmen, gelten die gleichen Ursachenfaktoren für die Unternehmenskrise wie für juristische Personen:

Je nach Grösse des Betriebs des Einzelunternehmens geht das Vorhaben in Richtung Unternehmenssanierung:

Sofern und soweit eine Betriebseinstellung erfolgte, zielt das Vorhaben auf eine Unternehmensliquidation:

Nur im konkreten Einzelfall kann beurteilt werden, ob der Einzelunternehmer unter der Ägide der Betreibungen auf Pfändung oder nach einer selbst veranlassten Konkurseröffnung weiterarbeiten soll.

Vorbehalten bleiben:

  • Konkurseröffnung auf Veranlassung eines Gläubigers
    • und dass dieser den Kostenvorschuss für die Durchführung des Konkursverfahrens leistet,
    • sofern und soweit nicht genügend liquide Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind;
  • Gläubigerinteressen, dass verschuldete Einzelunternehmer weiterarbeitet oder nicht als Unternehmer weiterarbeiten kann.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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