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Rechtsschutzversicherungen

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Ausserprozessuale Beratung + Vertretung

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Ob und inwieweit der Rechtsschutzversicherer Beratungsdienstleistungen zu erbringen bzw. deren Kosten zu tragen hat, richtet sich nach der Rechtsschutz-Police.

Vielfach erbringt der Rechtsschutzversicherer durch seine inhouse-legals bzw. den vom Versicherten gewünschten Rechtsanwalt die Beratung um die Streitsache ausserprozessual einer Lösung zuzuführen (Prozessvermeidung).

Die „Rechtsschutzversicherungs-Juristen“ dürfen die Versicherten nur ausserprozessual beraten und vertreten.

Juristische Dienstleistungen durch den Rechtsschutzversicherer

Rechtsberatungsdienstleistungen des Rechtsschutzversicherers sind namentlich:

  • Beratungsgespräche
  • Rechtsauskünfte
  • Vergleichsverhandlungen (für einen aussergerichtlichen Vergleich)

Weisungsgebundenheit der Rechtsschutzversicherungsjuristen

Der „interne Anwalt“ des Rechtsschutzversicherers ist weisungsgebunden und handelt daher nicht ausschliesslich im Interesse der Versicherten. Dies wird dann problematisch, wenn die Interessen seines Arbeitgebers, des Rechtsschutzversicherers, und jene des Versicherten gegenläufig sind.

Literatur

  • Allgemein
    • KRAUSKOPF FREDERIC / MÄRKI RAPHAEL, Juristische Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers, S. 135 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 143
  • Gegenläufige Interessen von Rechtsschutzversicherer und Versicherten bei der Eigenregulierung
    • GROLIMUND PASCAL, Lücken und Tücken bei Rechtsschutzversicherungen, in: HAVE 2015, S. 119 ff., S. 130 ff.
    • BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE 2008, S. 2 ff.

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