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Rechtsschutzversicherungen

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Haftung

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Falle Eigenregulierung durch den Rechtsschutzversicherer können sich Haftungsfragen stellen:

  • Ungetreue oder unsorgfältige Ausführung
    • Definition
      • Rechtsschutzversicherungs-Sorgfalt   =   Unsorgfältige Erbringung der  Rechtsdienstleistung durch Personal des Rechtsschutzversicherer
    • Grundlage
      • Keine Regeln betreffend die Sorgfalt des Rechtsschutzversicherers bei der Erbringung der vertraglich versprochenen Rechtsdienstleistung im Versicherungsvertragsrecht
      • Anlehnung an die Rechtsprechung zur anwaltliche Sorgfalt
    • Übernahmeverschulden?
      • Dienstleistungserbringung nur in Rechtsgebieten, in denen man sich auskennt oder in denen man sich die erforderlichen Kenntnisse aneignen kann
    • Aufgaben einer korrekten Ausführung der Rechtsdienstleistungen
      • Abklärung des Sachverhalts
      • Prüfung der Rechtslage
      • Fristenmanagement
        • Kenntnis der materiell-rechtlichen Fristen (Verjährungsfristen)
        • Kenntnis der prozessualen Fristen (Klage- und Anfechtungsfristen)
      • Abklärung der Prozesschancen und Prozessrisiken
        • Auch wenn das Kostenrisiko wegen Bestehens der RSV für den Versicherten gering oder überblickbar ist
      • Abklärung bzw. Beachtung von Rechten des Versicherten gegenüber Dritten, notfalls unter Beizug von Fachspezialisten
        • gegenüber Sozialversicherern
        • bei der Berechnung von Versorgerschäden u.ä.
    • Kostendeckungszusage
      • Voraussetzungen
        • Sorgfältige Fallprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erforderlich, für
          • Aufklärung über die Begründetheit der vom Versicherten vertretenen Rechtsposition
          • Entsprechende Beratung
          • Entscheide
            • Ablösung des Gegenparteien-Anspruchs (Auskauf)
            • Leistungsverweigerung wegen Aussichtslosigkeit
    • Vertrauliche Behandlung der gemeldeten Rechtsfälle
      • Analoge Anwendung der Anwaltsregeln, v.a. durch angestellte Anwälte des Rechtsschutzversicherers
      • Heranziehung von BGFA 13 + 12 sowie StGB 321 für die Beratungsdienstleistungen und Interessenwahrungsdienstleistungen durch angestellte Anwälte des Rechtsschutzversicherers
    • Einhaltung der vertraglichen Rechtsschutzversicherungsvorgaben
      • Einhaltung + Verwirklichung der gesetzlichen Vorgaben von AVO 168 – AVO 170
    • Haftungsvoraussetzungen
      • Für eine Vertragshaftung des Rechtsschutzversicherers wird vorausgesetzt, dass er seine vertragliche Pflicht zur getreuen und sorgfältigen Ausführung der Rechtsdienstleistung verletzt hat
        • zB Unterlassung verjährungsunterbrechender Massnahmen
        • zB Verjähren-lassen von Forderungen des Versicherten
        • zB Verletzung des Gebots der sicheren und gefahrlosen Rechtsdurchsetzung
        • zB offensichtliche Fehler in der Sachverhaltsabklärung
        • zB offensichtliche Fehler in der Einschätzung der Rechtslage
        • zB Unterlassung der Aufklärung über die Schwierigkeit und die Risiken der konkreten Geschäftsbesorgung
        • zB Unterlassung der Informationen über die finanziellen Risiken und Auswirkungen
      • Anrechnen-lassen des Angestelltenverhaltens durch den Rechtsschutzversicherer nach Massgabe von OR 101 Abs. 1
    • Geschädigter
      • Anknüpfung bei der Beziehung zum Rechtsschutzversicherer
        • Versicherungsnehmer
          • = Vertragspartner des Rechtsschutzversicherers
          • Anspruch aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag und der einschlägigen Gesetze
        • Versicherter
          • = Person, welche kraft des Rechtsschutzversicherungsvertrags den Versicherungsschutz geniesst
          • Eigener Anspruch auf Schadloshaltung, aufgrund der Stellung als vertraglich begünstigte Person
    • Lösungsansatz von REYMOND PHILIPPE, a.a.O., S. 13, Fn 39
      • Verlust des Vertrauensverhältnisses infolge Pflichtverletzung des Versicherers schaffe eine Situation vergleichbar mit einem Interessenkonflikt nach AVO 167 Abs. 1 lit. b und solle eine dem Versicherten das Recht auf einen freiwählbaren, unabhängigen externen Rechtsanwalt ermöglichen
  • Wegbedingung der Haftung
    • Definition
      • Haftungs-Wegbedingung   =   Freizeichnung der Haftungsverpflichtung durch den Rechtsschutzversicherer
    • Grundlage
      • OR 100 Abs. 1 und 2
      • OR 398 Abs. 2
      • OR 55 Abs. 1
      • OR 41
    • Zulässigkeit und Umfang der Haftungswegbedingung?
      • Fokus
        • Die vertragliche Wegbedingung der Haftung betrifft das eigene Verhalten (vgl. OR 100)
      • Nichtigkeit
        • Eine Haftungsbeschränkung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist nichtig
      • Zulässigkeit
        • Eine Haftungsbeschränkung ist einzig zulässig für mittlere oder leichte Fahrlässigkeit
      • Weitere Freizeichnungsschranken
        • Vorausverzicht, vgl. OR 100 Abs. 2
    • Einzelfallbeurteilung der Freizeichnung
      • Zu beurteilen ist der individuell-konkrete Einzelfall.

Literatur

  • Allgemein
    • KRAUSKOPF FREDERIC / MÄRKI RAPHAEL, Juristische Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers, S. 135 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 146 ff.
  • Haftung aus ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung durch den Rechtsschutzversicherer
    • REYMOND PHILIPPE, L’avocat et l’assurance de protection juridique – Quelques questions choisies, in: AnwaltsRevue 6-7/2000, S. 11 ff., insbesondere S. 12 f.
    • REICHENBACH JÜRG, Der Interessenkonflikt des Haftpflichtversicherers bei der Forderungsabwehr, in: AJP 2010 1239, S. 1241
    • GUYAZ ALEANDRE, L’assurance de protection juridique dans les dossiers de responsabilité civile, in: Werro Franz/Pichonnaz Pascal (Hrsg.), Les relations entre la responsabilité civile et les assurances privées. Colloque du droit de la responsabilité civile 2015, Bern 2016, S. 152, Fn 35
  • Wegbedingung der Haftung
    • RUSCH ARNOLD F. / BORNHAUSER PHILIP R., Korrektiv zur Freizeichnung von der Hilfspersonenhaftung, in: AJP 10/2010 1228, S. 1229 ff.
    • ZIRLICK BEAT, Freizeichnung von der Deliktshaftung, Haftungsbeschränkung und –ausschluss im ausservertraglichen Bereich, Diss. Bern 2003, S. 42 ff.

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