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Rechtsschutzversicherungen

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Anwaltsinstruktion

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wie üblich hat sich der Anwalt zu Beginn eines Mandates über die Streitsache zu informieren, zu orientieren und über erste Schritte

  • Informationen
    • Mitteilung durch den Rechtsschutzversicherer
      • Die fallbezogene Instruktion dient dazu, dass den Anwalt zu informieren, über:
        • den Sachverhalt
        • die sich dabei stellenden Fragen
        • die bereits erfolgten Massnahmen und Handlungen durch den Rechtsschutzversicherer
    • Mitteilung durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherten
      • Übliches Vorgehen des Anwalts, wenn ihn ein neuer Klient kontaktiert
      • Bezüglich Rechtsschutzversicherer
        • Schadenanmeldung durch den Versicherungsnehmer
        • Schadenanmeldung durch den Anwalt
  • Erstgespräch mit dem Klienten
    • Allgemein
      • Nutzung der obgenannten Informationen, um das Erstgespräch mit dem Klienten vorzubereiten
    • Sofortmassnahmen
      • Ebenso wird der Rechtsanwalt abklären, ob allfällig notwendige Sofortmassnahmen zu ergreifen sind
    • Versicherungsmässige Verhältnisse
      • Der Anwalt wird mit dem Klienten sodann besprechen:
        • Deckungsbereich
        • Garantiesumme
        • allfälliger Selbstbehalt
        • Honoraransatz, für welchen dem Versicherten im Rahmen der Kostengutsprache Deckung gewährt wird
        • Phasenbeschränkung der Kostengutsprache
        • etc.
      • Festlegung der Ereignisse, bei welchen der Anwalt den Rechtsschutzversicherer informieren soll

Literatur

  • ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 40 f.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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