Wie üblich hat sich der Anwalt zu Beginn eines Mandates über die Streitsache zu informieren, zu orientieren und über erste Schritte
- Informationen
- Mitteilung durch den Rechtsschutzversicherer
- Die fallbezogene Instruktion dient dazu, dass den Anwalt zu informieren, über:
- den Sachverhalt
- die sich dabei stellenden Fragen
- die bereits erfolgten Massnahmen und Handlungen durch den Rechtsschutzversicherer
- Die fallbezogene Instruktion dient dazu, dass den Anwalt zu informieren, über:
- Mitteilung durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherten
- Übliches Vorgehen des Anwalts, wenn ihn ein neuer Klient kontaktiert
- Bezüglich Rechtsschutzversicherer
- Schadenanmeldung durch den Versicherungsnehmer
- Schadenanmeldung durch den Anwalt
- Mitteilung durch den Rechtsschutzversicherer
- Erstgespräch mit dem Klienten
- Allgemein
- Nutzung der obgenannten Informationen, um das Erstgespräch mit dem Klienten vorzubereiten
- Sofortmassnahmen
- Ebenso wird der Rechtsanwalt abklären, ob allfällig notwendige Sofortmassnahmen zu ergreifen sind
- Versicherungsmässige Verhältnisse
- Der Anwalt wird mit dem Klienten sodann besprechen:
- Deckungsbereich
- Garantiesumme
- allfälliger Selbstbehalt
- Honoraransatz, für welchen dem Versicherten im Rahmen der Kostengutsprache Deckung gewährt wird
- Phasenbeschränkung der Kostengutsprache
- etc.
- Festlegung der Ereignisse, bei welchen der Anwalt den Rechtsschutzversicherer informieren soll
- Der Anwalt wird mit dem Klienten sodann besprechen:
- Allgemein
Literatur
- ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 40 f.