Ist ein Rechtsschutzversicherer involviert, so sind dieser, der Versicherte und sein Rechtsanwalt in allen Mandatsphasen vernetzt:
- Mandatserteilung
- Instruktion
- Kostengutsprache
- Kostenprognose mit Chance-/Risikenbeurteilung
- Der Anwalt hat eine umfassende Beratung und wirtschaftliche Aufklärungspflicht
- Ob und inwieweit den Anwalt eine Pflicht oder Obliegenheit zum Hinweis auf Deckungsbeschränkungen trifft, hängt vom konkreten Einzelfall ab und, ob er in der Schadenmitteilungssache involviert war oder nicht
- Ist die Kostengutsprache-Limite oder –Sublimite bald ausgeschöpft, hat der Anwalt nicht nur seinen Klienten zu informieren, sondern auch den Rechtsschutzversicherer zu benachrichtigen und ggf. eine Kostengutsprache-Erweiterung einzuholen
- Anwaltshonorar (Aufklärungspflicht …)
- Kostenübernahme / Kostengutsprache
- Anwalt als Zahlungsverkehrszuständiger
- Reporting / Sachstandsmeldungen
- Der Rechtsschutzversicherer ist während des Anwaltsmandates in ständigem Kontakt mit dem Anwalt
- Der Rechtsschutzversicherer hat einen versicherungsvertraglichen Informationsanspruch gegenüber dem Versicherten, der durch dessen Anwalt wahrzunehmen ist
- Die Kadenz der Sachstandsmeldungen werden meistens zwischen Rechtsschutzversicherungsjuristen und Anwalt vereinbart, je nach Sach- und Rechtslage des Mandates und Umgangserfahrungen des Rechtsschutzversicherers mit dem Anwalt:
- Regelmässige, eng getaktete Sachstandsmeldungen
- Meldung bloss von Milestones
- Fallabschlussmeldungen
- Die Sachstandsanfragen dienen der Erfolgskontrolle und der Abklärung, ob und inwieweit der Massnahme eine Chance beschieden
- Anwaltsreporting an Rechtsschutzversicherer
- Wechsel des Anwalts
- Honorierung des Anwalts
- Beendigung des Anwaltsmandates
Literatur
- Allgemein
- ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 40 ff.
- LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018
- DÄHLER MANFRED, Umgang mit Rechtsschutzversicherungen, in: AnwaltsRevue 11/12/2015, S. 3
- BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE 2008, S. 2 ff.
- STOESSEL GERHARD, Verhältnis Rechtsanwalt – Rechtsschutzversicherung: einige ausgewählte Fragen, in: AnwaltsRevue 6-7/2000, S. 5
- Aktenbeizug als wichtiges Vertretungselement
- JÖRGER ANDREAS, Aktenführungspflicht und Modalitäten der Akteneinsichtnahme im Verwaltungsverfahrensrecht, in: AnwaltsRevue 11/12, S. 479 ff.
Judikatur
- BGE 119 II 368, Erw. 7a