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Dreiecksverhältnis RSV – Versicherter – Anwalt

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Dreiecksverhältnis RSV – Versicherer – Rechtsanwalt ist in der Regel unproblematisch. Gleichwohl erweist sich eine Auslegeordnung der das Dreiecks-Beziehungsverhältnis beeinflussenden Faktoren als zweckmässig.

Nachfolgend sollen daher alle möglichen Konstellationen, die vor, während oder nach einem rechtsschutzversicherungs-finanzierten Anwaltsmandat eintreten können, behandelt werden.

Literatur

  • ARNET CHRISTOPH, Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Sicht des Rechtsschutzversicherers, S. 1 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017
  • FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017
  • KIESER UELI, Rechtsschutzversicherung – eine anwaltliche Sicht, S. 123 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017
  • KRAUSKOPF FREDERIC / MÄRKI RAPHAEL, Juristische Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers, S. 135 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017

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