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Rechtsschutzversicherungen

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Schadenfall

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage für eine Schadenfallmeldung ist der Eintritt eines versicherten Ereignisses:

  • Rechtsschutzversicherung für sog. Stufengefahren
    • Prinzip
      • Für den Eintritt des versicherten Ereignisses ist ein Primär- und ein Folgeergebnis notwendig
      • Das Folgeereignis muss regelmässig die adäquat-kausale Folge des Primärereignisses sein
    • Primärereignis
      • = streitauslösende Handlung oder Unterlassung
      • Grundlage für:
        • Beurteilung für eine allf. Grobfahrlässigkeit
        • Beginn der Schadensminderungspflicht
    • Folgeereignis
      • = Bedarf an Rechtsschutz
      • Grundlage für:
        • Beginn der Verjährung (vgl. VVG 46)
          • Frist von Rechtsschutzbedarf ist relativ kurz und kann zu stossenden Ergebnissen führen (vgl. BGE 119 II 46
  • Definition des versicherten Ereignisses
    • Versichertes Ereignis   =   Rechtsfälle, deren Ursache während der Versicherungsdauer eingetreten ist und während der Vertragsdauer gemeldet werden
    • Definition in der Marktpraxis
      • In den AVB-Deckungsumschreibungen unterscheiden die Rechtsschutzversicherer nicht sauber zwischen versichertem Ereignis und zeitlichem Geltungsbereich (vgl. FUHRER STEPHAN, a.a.O., 89 ff. mit Beispielen auf S. 88 f.)

Literatur

  • FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 92 ff.

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