Grundlage für eine Schadenfallmeldung ist der Eintritt eines versicherten Ereignisses:
- Rechtsschutzversicherung für sog. Stufengefahren
- Prinzip
- Für den Eintritt des versicherten Ereignisses ist ein Primär- und ein Folgeergebnis notwendig
- Das Folgeereignis muss regelmässig die adäquat-kausale Folge des Primärereignisses sein
- Primärereignis
- = streitauslösende Handlung oder Unterlassung
- Grundlage für:
- Beurteilung für eine allf. Grobfahrlässigkeit
- Beginn der Schadensminderungspflicht
- Folgeereignis
- = Bedarf an Rechtsschutz
- Grundlage für:
- Beginn der Verjährung (vgl. VVG 46)
- Frist von Rechtsschutzbedarf ist relativ kurz und kann zu stossenden Ergebnissen führen (vgl. BGE 119 II 46
- Beginn der Verjährung (vgl. VVG 46)
- Prinzip
- Definition des versicherten Ereignisses
- Versichertes Ereignis = Rechtsfälle, deren Ursache während der Versicherungsdauer eingetreten ist und während der Vertragsdauer gemeldet werden
- Definition in der Marktpraxis
- In den AVB-Deckungsumschreibungen unterscheiden die Rechtsschutzversicherer nicht sauber zwischen versichertem Ereignis und zeitlichem Geltungsbereich (vgl. FUHRER STEPHAN, a.a.O., 89 ff. mit Beispielen auf S. 88 f.)
Literatur
- FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 92 ff.