Grundlage für eine Schadenfallmeldung ist der Eintritt eines versicherten Ereignisses:
- Rechtsschutzversicherung für sog. Stufengefahren
- Prinzip
- Für den Eintritt des versicherten Ereignisses ist ein Primär- und ein Folgeergebnis notwendig
- Das Folgeereignis muss regelmässig die adäquat-kausale Folge des Primärereignisses sein
- Primärereignis
- = streitauslösende Handlung oder Unterlassung
- Grundlage für:
- Beurteilung für eine allf. Grobfahrlässigkeit
- Beginn der Schadensminderungspflicht
- Folgeereignis
- = Bedarf an Rechtsschutz
- Grundlage für:
- Beginn der Verjährung (vgl. VVG 46)
- Frist von Rechtsschutzbedarf ist relativ kurz und kann zu stossenden Ergebnissen führen (vgl. BGE 119 II 46
- Beginn der Verjährung (vgl. VVG 46)
- Prinzip
- Definition des versicherten Ereignisses
- Versichertes Ereignis = Rechtsfälle, deren Ursache während der Versicherungsdauer eingetreten ist und während der Vertragsdauer gemeldet werden
- Definition in der Marktpraxis
- In den AVB-Deckungsumschreibungen unterscheiden die Rechtsschutzversicherer nicht sauber zwischen versichertem Ereignis und zeitlichem Geltungsbereich (vgl. FUHRER STEPHAN, a.a.O., 89 ff. mit Beispielen auf S. 88 f.)
Literatur
- FUHRER STEPHAN, Leistungen des Rechtsschutzversicherers, insbesondere Anspruch auf Beiziehen eines unabhängigen Anwalts, S. 83 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 92 ff.
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.