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Rechtsschutzversicherungen

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Verjährung des Versicherungsanspruchs

Rechtsgebiet:
Rechtsschutzversicherungen
Stichworte:
Rechtsschutzversicherungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für die Verjährung der Versicherungsleistungen aus der Rechtsschutzversicherung gelten die allgemeinen Regeln des Versicherungsvertrags [vgl. VVG 46].

Es bestehen im Einzelnen aber Unklarheiten, ob auf Forderungen, die in einem Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag stehen, die Regeln des OR oder des VVG massgebend sind (vgl. KRAUSKOPF FREDERIC / MÄRKI RAPHAEL, a.a.O., S. 178; vgl. auch BGer 5C.59/2006 vom 01.06.2006).

Die Kriterien sind:

  • Dauer
    • 3 Jahre nach Eintritt des versicherten Ereignisses
  • Beginn
    • bei Eintritt des Rechtsschutzbedarfs (Zeitpunkt, in welchem sich der Rechtsstreit zwischen dem Versicherten und dem Dritten konkretisiert)
  • Verjährungsunterbrechung
    • Klage gegen des Rechtsschutzversicherer
    • Betreibung des Rechtsschutzversicherers
    • Verjährungseinredeverzichtserklärung des Rechtsschutzversicherers
    • Kostengutsprache des Rechtsschutzversicherers
      • auch diejenige für die vorprozessuale Beratung
      • auch diejenige für einen Verfahrens- bzw. bestimmten Prozessabschnitt

Mit der Verjährungsunterbrechung beginnt die 2-jährige Verjährungsfrist von Neuem zu laufen.

Literatur

  • KRAUSKOPF FREDERIC / MÄRKI RAPHAEL, Juristische Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers, S. 135 ff, in: Walter Fellmann (Hrsg.), Weiterbildung Recht, Rechtsschutzversicherung und Anwalt, Tagung vom 04.04.2017 in Luzern, Bern 2017, S. 177 ff.
  • FUHRER STEPHAN, Die Rechtsschutzversicherung, in: Stöckli Hubert/Werro Franz (Hrsg.), Strassenverkehrstagung 16.-17. März 2006, S. 70 ff., insbesondere S. 79 (mit Hinweisen auf weitere Autoren in FN 37)

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