Leistungsbegrenzungen kraft Gesetzes sind:
- Deckungsunterbruch wegen Prämienzahlungsverzug
- Vgl. VVG 20 Abs. 3
- Absichtliche oder grobfahrlässige Schadensherbeiführung
- Vgl. VVG 14 Abs. 1 – 3)
- Versicherungsbetrug
- Vgl. VVG 40
- Doppelversicherung
- Vgl.
- VVG 71 Abs. 1
- Exkurs Doppelversicherung
- Vgl.
- Verletzung der vertraglichen Nebenverpflichtungen oder Obliegenheiten
- Vgl. VVG 45 Abs. 1
- Verjährung
- Vgl. VVG 46
Literatur
- BANDLE DANIEL, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: HAVE 2008, S. 2 – S. 8
- SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmens-Rechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.); Manager – Unternehmungen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen, 2013, S. 41 – 92, insbesondere S. 55
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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