LAWINFO

Rohbaumiete / Miete Rohbau

QR Code

Dauer

Rechtsgebiet:
Rohbaumiete / Miete Rohbau
Stichworte:
Rohbaumiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsatz: Vertragsfreiheit

Für die Mietdauer gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Die Vertragsparteien auch des Rohbaumietvertrages können hinsichtlich der Vertragsdauer aus verschiedenen Möglichkeiten wählen:

Unbefristeter Mietvertrag

  • Kündigungstermin
    • Geschäftsräume
      • Vertraglicher Kündigungstermin (1.)
        • Regelabrede
          • auf ein Monatsende
        • Andere Abrede
          • Die Parteien können einen anderen Tag verabreden (zB den 15. jeden Monats)
      • Ortsgebrauch (2.)
        • Kündigungstermin durch Ortsgebrauch
        • Fehlt ein Ortsgebrauch
          • Gesetzlicher Kündigungstermin (vgl. 3)
      • Gesetzlicher Kündigungstermin (3.)
        • Jeweils auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer (OR 266c + OR 266d)
    • Wohnräume
      • Gleiche Kündigungstermine wie bei der Geschäftsraum-Miete (oben)
  • Mindest-Kündigungsfristen
    • Geschäftsräume
      • 6 Monate
    • Wohnräume
      • 3 Monate

Staffelmiete

  • Mietdauer
    • Mindestvertragsdauer
      • 3 Jahre
    • Vereinbarung einer längeren Dauer
      • zB 6 oder 9 Jahre
      • 3 Jahre mit einer oder mehreren Vertragsverlängerungs-Optionen (à meistens je 3 Jahre)
  • Befristetes Mietverhältnis
    • Regelfall bei Mietvertrag mit Option
  • Kündigungstermin
    • Sofern keine Befristung massgebend ist
    • Siehe „unbefristeter Mietvertrag“, oben
  • Kündigungsfrist
    • Sofern keine Befristung massgebend ist
    • Siehe „unbefristeter Mietvertrag“, oben

Indexmiete

  • Mietdauer
    • Mindestvertragsdauer
      • 5 Jahre
    • Vereinbarung einer längeren Mietdauer
      • zB 10 oder 15 Jahre
      • 5 Jahre mit einer oder mehreren Vertragsverlängerungs-Optionen (à meistens je 5 Jahre)
  • Befristetes Mietverhältnis, Kündigungstermin und Kündigungsfrist
    • Siehe oben unter „Staffelmiete“

Mindestkündigungsfrist

Auch wenn die Parteien die Kündigungsfrist frei vereinbaren können, dürfen die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen (auch: Minimalfristen) nicht unterschritten werden, da diese zwingend sind (vgl. auch OR 266b – OR 266e).

Befristetes Mietverhältnis

Es ist auch zulässig, ein befristetes Mietverhältnis einzugehen; in diesem Fall sind dann weder ein Kündigungstermin, noch eine Kündigungsfrist zu vereinbaren.

Literatur

  • TSCHUDI JEAN-PIERRE, Die Rohbaumiete Location de locaux „crus“, MRA 2008, S. 49

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.