In den Verhandlungen zeigt sich, welche Interessenlagen sich angesichts der Verhandlungsmacht durchsetzen lassen und welche nicht bzw. wo Kompromisse gefunden werden können; die Verhandlungsart der Gegenpartei lässt auch Rückschlüsse auf Charakter bzw. Unternehmensethik sowie auf künftiges Vermieter- bzw. Mieterverhalten zu. Nichts desto trotz empfiehlt sich beidseits ein Gegenparteien-Screening:
Der Vermieter muss sich bewusst sein, dass der Mieter abspringt; er hat den Vorteil, dass er die Nachfrage nach seinem Lokal kennt und damit weiss, ob er dem Mieterinteressenten Sorge tragen muss oder nicht. Da ist der Mietinteressent schlechter gestellt; er kennt die Nachfrage nicht und weiss nicht, ob der Vermieter bei seinen Nachfrageangaben hoch stapelt.
So wie für die Immobilie selbst die Lage matchentscheidend ist (vgl. k.o.-Tabelle in K.O.-Analyse), ist die Lage des Mietobjekts auch für den Mieter das Wichtigste, wichtiger als der Mietzins (Tragbarkeit für das geplante Nutzungsvorhaben natürlich vorausgesetzt).
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.