Checkliste: «Ablauf Schlichtungsverfahren»
Checkliste: «Schlichterfokus»
Der Friedensrichter hat für die Schlichtung folgendes ins Kalkül zu ziehen:
- Verhandlungsziel
- Vermeidung Gerichtsverfahren
- Streitbeilegung
- Schlichteranforderungen
- Sozialkompetenz
- Erfahrung in Verhandlungsführung
- Schlichter sollte Experte für die Verhandlungsführung und die Gestaltung des Lösungsprozesses sein; die Lösung selber sollte durch den Ideenreichtum der Parteien generiert werden
- Dauer der vorzusehenden Verhandlungszeit
- Allgemein
- 60 – 90 Minuten
- Komplexe Fälle
- Halbtag
- Allgemein
- Begrüssung
- Namentliche Begrüssung mit Handschlag
- Sympathisches Lächeln
- Belehrung Verfahrensablauf
- Erklärung des Verhandlungsablaufs, mit Ziel einer einvernehmlichen Lösung
- Schaffung eines angenehmen Verhandlungsklimas
- Angebot eines Getränks (Wasser)
- Herstellung einer Atmosphäre, die eine stressfreie und verhandlungsbereite Gesprächsführung erlaubt
- Parteivorträge
- Parteien zu Wort kommen lassen
- Gesprächsführung, wenn eine Partei der anderen ins Wort fällt
- Hauptkonflikt-Themen erkennen
- Unbenannte Hintergründe / Motive
- Nicht Klagegegenstand bildende Missverständnisse
- Streitsache und Beziehung erkennen und ansprechen
- Emotionen
- Einbezug der Emotionen
- Aktives Mithören und Mitempfinden
- Unterbindung eines Streits der Parteien im Amtslokal
- Parteibedürfnisse
- Respektieren der Parteibedürfnisse
- Schlichtungsmethoden
- Prinzipien
- Formlose Verhandlung
- Freie Methodenwahl
- Erheblicher Gestaltungsspielraum des Friedensrichters
- Grenzen
- Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze
- Kein Druck auf Vergleichsabschluss
- Aufklärung über die Rechtslage
- Hinweis, was Sache ist
- Hinweis auf eine allfällige Aussichtslosigkeit
- Hinweis auf Handicaps der jeweiligen Partei (in Grenzen / keine Rechtsberatung)
- Ggf. Aufklärung der Parteien über eigene fachliche Grenzen
- Hinweis an die Parteien, dass sie sich ausserhalb der Schlichtungsverhandlung rechtlich beraten lassen können
- Prinzipien
- Zusammenfassung
- Zusammenfassung der jeweiligen Vorbringen
- Gegenüberstellung der Parteistandpunkte
- Erforschung Vergleichsbereitschaft
- Nachfrage nach Vergleichsbereitschaft
- Akzeptieren fehlender Vergleichsbereitschaft
- Sondieren der Schmerzgrenzen beider Parteien
- Vergleichsvorschlag
- Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags (nicht zu früh und nicht später als notwendig)
- Argumentieren, dass die besten Vergleiche jene seien, bei dem keiner zufrieden sei
- Einzelgespräche nur ausnahmsweise
Checkliste «Prozessieren ohne Schlichtungsverfahren»
- Kein Schlichtungsverfahren
- summarisches Verfahren
- Klagen über Personenstand
- Scheidungsverfahren / Auflösung eingetragene Partnerschaft
- einzelne Klagen des SchKG
- wo eine einzige kantonale Instanz vorgeschrieben ist
- wenn das Gericht eine Frist zur Klage angesetzt hat
- Einseitiger Verzicht des Klägers auf ein Schlichtungsverfahren
- Ausländischer Sitz oder Wohnsitz der beklagten Partei
- Unbekannter Aufenthaltsort der beklagten Partei
- Streitigkeiten nach Gleichstellungsgesetz
- Gemeinsamer Verzicht der Parteien auf ein Schlichtungsverfahren
- wenn der Streitwert mindestens CHF 100’000.00 beträgt