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Strafverteidiger

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Begriff Strafverteidiger

Rechtsgebiet:
Strafverteidiger
Stichworte:
Strafverteidiger
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzdefinition

  • Strafverteidiger   =   juristischer Beistand und Vertreter in Strafverfahren

Langdefinition

  • Der Strafverteidiger hat die Funktion, dass er die beschuldigte Person im Strafuntersuchungsverfahren und vor Schranken berät und vertritt.

Legaldefinition

  • „Die Verteidigung ist in den Schranken von Gesetz und Standesregeln allein den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet.“ (StPO 128)

Synonyme

  • Verteidiger
  • Rechtsbeistand in Strafverfahren
  • Anwalt der ersten Stunde

Fremdsprachbegriffe

  • Englisch:
    • criminal defence lawyer, defence lawyer, criminal lawyer
  • Französisch:
    • avocat de la défense en matière pénale
  • Italienisch:
    • avvocato difensore penale, avvocato penalista
  • Spanisch:
    • abogado defensor criminalista
  • Portugiesisch
    • advogado de defesa criminal

Literatur

  • OBERHOLZER NIKLAUS, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Auflage, Bern 2020, S. 138 ff.
  • SCHILLER KASPAR, Schweizerisches Anwaltsrecht – Grundlagen und Kernbereich, Zürich / Basel / Genf 2009
  • FELLMANN WALTER / ZINDEL GAUDENZ, Kommentar zum Anwaltsgesetz – Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA), 2. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2011, N 144 zu Art. 12 BGFA und N 6 f zu Art. 27 BGFA
  • FELLMANN WALTER, Grundriss Anwaltsrecht, 2. Auflage, Bern 2017
  • BOLL DAMIAN, „Verteidigung der ersten Stunde“ gemäss Schweizerischer StPO“ – Der Anspruch auf Verteidigerbeistand bei der ersten Beschuldigteneinvernahme, Diss. Zürich 2020

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